Für Crewmitglieder von Fluggesellschaften oder Kreuzfahrtschiffen kommt es häufiger vor, dass sie zeitweise in den USA beruflich in Amerika aufhalten müssen, wofür ein US Arbeitsvisum notwendig ist. Diese Berufsgruppen benötigen dafür dann ein C1/D Visum. Wir haben Ihnen folgend die wichtigsten Zugangsvoraussetzungen und Eigenschaften aufgelistet.
Das C1/D Visum ist geeignet für Crewmitglieder von internationalen Fluggesellschaften oder Beschäftigte auf Kreuzfahrtschiffen und Schiffen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an Bord für einen temporären Aufenthalt in den USA gehen. Das C1/D Visum ist eine Kombination aus einem Transitvisum (C1) und einem Visum für Besatzungsmitglieder (D).
Das C1/D Visum beantragen Besatzungsmitglieder bzw. Personal von internationalen Fluggesellschaften oder (Kreuzfahrt-) Schiffen, die für einen begrenzten Aufenthalt in die USA einreisen und an Bord tätig sind. Klassischerweise zählen dazu Pilot:innen, Flugbegleiter:innen, Schiffs- und Servicepersonal. Aber auch Kosmetikerinnen oder Unterhaltungskünstler:innen an Bord können sich für die C1/D Kategorie qualifizieren.
Die Beantragung eines C-1/D Visums erfolgt in mehreren Schritten, die sorgfältig beachtet werden müssen. Von der Vorbereitung der notwendigen Dokumente bis hin zur Beantragung und dem Interviewtermin in der US-Botschaft – jeder Schritt ist entscheidend, um den Prozess erfolgreich abzuschließen. In den folgenden Abschnitten gehen wir auf die häufigsten Fragen zur Beantragung des C1/D Visums ein und erklären, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um das Visum zu erhalten.
Das C1/D Visum wird innerhalb Deutschlands im US Konsulat in Berlin, Frankfurt am Main oder München im Rahmen eines persönlichen Interviewtermins beantragt bzw. im US Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller aktuell seinen Lebensmittelpunkt hat.
Planen Sie für die Beantragung eines C1/D Visums ausreichend Zeit ein. Da es durchaus sein kann, dass keine oder nur wenige Interviewtermine im US Konsulat verfügbar sind, müssen Sie im schlimmsten Fall ein paar Wochen warten, bis Sie einen Termin im Konsulat erhalten. Im besten Fall haben Sie noch 4 bis 6 Wochen Zeit bis zur geplanten Einreise in die USA. In der Regel sollten Sie innerhalb von 1 bis 2 Wochen einen Termin erhalten.
Die Bearbeitungszeit für das C1/D Visum hängt von der Verfügbarkeit der Visa Interviewtermine am jeweiligen US Konsulat ab. Je nach Jahreszeit und Ort des Konsulates müssen Sie im Zweifel mehrere Wochen auf Ihr Visa Interview warten. Im Normalfall bekommen Sie einen zeitnahen Interviewtermin – meist innerhalb weniger Tage bzw. 1 bis 2 Wochen.
Für den Fall, dass Sie die für den Visumantrag notwendigen Unterlagen nicht vollständig vorbereitet haben, verzögert sich die Bearbeitung des Visumantrags weiter. Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird das C1/D Visum in der Regel innerhalb weniger Tage bearbeitet. Am Tag des Termins verbleibt der Reisepass im Konsulat. Der Pass wird innerhalb von rund einer Woche mit dem eingeklebten C1/D Visum per Post zugestellt.
Die Konsulatsgebühren für den Antrag auf ein C1/D Visum liegen aktuell bei $ 185 (Stand 2023). Die Konsulatsgebühren müssen online über den Visa-Dienstleister entrichtet werden, wo sich der Antragsteller im Vorfeld mittels eines Online-Profils registrieren muss. Als Zahlungsmethoden stehen Banküberweisung, Sofortüberweisung oder die Online-Zahlung via Debit-Card zur Verfügung. Je nach Staatsangehörigkeit kann zusätzlich noch die sogenannte Reciprocity Fee anfallen.
Es gibt eine Reihe von Unterlagen, die für eine Bearbeitung des C1/D Antrags beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden müssen. Zum Interviewtermin sollten Antragsteller folgende Antragsdokumente mit sich führen:
Darüber hinaus sollten Unterlagen zum Arbeitsverhältnis, Einreisezweck und Nachweise über die Rückkehrintention (z. B. ein ungekündigter Mietvertrag) vorgelegt werden.
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Zunächst werden die persönlichen Daten des Antragstellers abgefragt.
Um ein C1/D Visum erhalten zu können, sollte der Reisende idealerweise als „Crew Member“ auf der Besatzungsliste der Fluggesellschaft oder des Schiffes stehen. Darüber hinaus muss ein Schreiben des Arbeitgebers, der das Arbeitsverhältnis bei der Airline bzw. beim (Kreuzfahrt-)Schiff bestätigt, vorliegen. Das Konsulat erfragt außerdem, ob das Besatzungsmitglied während des gesamten Aufenthaltes beim Heimatunternehmen angestellt bleibt, da Entgelte von der US Seite bzw. einem US Unternehmen beim C1/D Visum nicht gestattet sind.
Das US Konsulat fragt darüber hinaus nach dem Zweck der Reise sowie der Rückkehrintention. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller ausreichende Bindungen zu seinem Heimatland hat und nicht beabsichtigt, in die USA einzuwandern. In diesem Zusammenhang muss z. B. ein fester Wohnsitz außerhalb der USA nachgewiesen werden. Sollte das US Konsulat diesbezüglich Zweifel haben, kann der Antrag möglicherweise abgelehnt werden.
Der Antragsteller erfährt im Normalfall direkt am Tag des Interviewtermins im Konsulat von dem US Beamten, ob das C1/D Visum erteilt wird oder nicht.
In der Regel wird das C1/D Visum für 10 Jahre erteilt. Visuminhaber können sich maximal bis zu 180 Tagen pro Einreise (mehrfach hintereinander oder am Stück) in den USA aufhalten. Besatzungsmitglieder von Schiffen, die sich mit ihrem C1/D Visum in US Gewässern befinden, müssen nach spätestens 29 Tagen mit ihrem Schiff die USA verlassen bzw. aus den USA ausreisen. Als Ausreise zählt bei den US Behörden, wenn das Schiff aus einem US Hafen einen Hafen außerhalb der USA ansteuert.
Einer der häufigsten Ausschlusskriterien für die Ausstellung des C1/D Visums ist die Tatsache, dass die Tätigkeiten, die in den USA angestrebt werden, nicht den Zugangsvoraussetzungen für ein C1/D Visum entsprechen.
Des Weiteren kann es passieren, dass das US Konsulat nicht genügend von der Rückkehrintention überzeugt ist und eine fehlende Bindung zum Heimatland feststellt. Die Konsulate achten genauestens auf eine plausible Darstellung des Einreisezwecks sowie der Aufenthaltsdauer. Je besser und schlüssiger Sie den Visumantrag vorbereiten, desto besser.
Auch ein nicht ausreichend gültiger Reisepass oder mangelhafte Antragsunterlagen können ein Ausschlusskriterium für die Ausstellung des C1/D Visums sein. Das Konsulat muss seine Entscheidung über den Visumantrag übrigens nicht begründen.
Generelle Ausschlussgründe können darüber hinaus mögliche Vorstrafen, schwere ansteckende Erkrankungen oder einwanderungsrechtliche Verstöße in der Vergangenheit, darstellen. Der konsularische Beamte muss eine negative Entscheidung übrigens nicht begründen.
Sie haben Fragen zum Visum für die USA?
Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Die Beantragung des C1/D Visum ist hinsichtlich der Staatsangehörigkeit seit März 2017 beschränkt. Iranische, nordkoreanische oder Syrische Staatsangehörige können kein C1/D Visum beantragen. Staatsangehörige aus Somalia müssen bei der Antragstellung bzw. der Einreise mit dem C1/D Visum mit einer strengen Überprüfung rechnen. Sollte der Antragsteller aus dem Jemen, Libyen oder dem Sudan stammen, kann es aktuell (Stand April 2020) ebenfalls zu Problemen bei der Antragstellung kommen.
Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein C1/D Visum zugelassen. Bitte überprüfen Sie dennoch rechtzeitig vor Antragstellung, ob es hinsichtlich Ihrer Staatsangehörigkeit Einschränkungen gibt.
Die Nationalität des Schiffes auf dem die Crewmitglieder arbeiten, spielt bei der Visumausstellung hingegen in keiner Weise eine Rolle.
Wenn der Antragsteller zusätzlich zu der deutschen Staatsangehörigkeit auch noch eine zweite iranische, nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzt, muss den Antrag auf das C1/D Visum mit dem deutschen Pass stellen.
Wenn der Antragsteller zu der deutschen Staatsangehörigkeit auch noch eine zweite jemenitische, libysche, somalische oder sudanesische Staatsangehörigkeit besitzt, empfiehlt es sich, den Antrag für das C1/D Visum mit dem deutschen Reisepass zu stellen.
Das US Visum im Reisepass ist leider noch keine Garantie dafür, dass das Besatzungsmitglied oder Schiffspersonal in den USA die Grenze passieren und einreisen darf.
Die Entscheidung darüber, wer in die USA einreisen darf und für wie lange der Aufenthalt genehmigt wird, trifft immer der US Grenzbeamte von der CBP. Einreise- und Rückkehrintention spielen auch an dieser Stelle eine wichtige Rolle. Es besteht folglich trotz vom US Konsulat genehmigten C1/D Visum kein Rechtsanspruch auf eine Einreise in die Vereinigten Staaten.