Begleiten Sie Ihre Partnerin oder Partner auf ein berufliches Abenteuer in den USA? Erfahren Sie, welche Optionen Ihnen als begleitende Ehepartner:in offenstehen, um in den USA zu arbeiten – von abgeleiteten Arbeitsvisa, Arbeitserlaubnis (EAD) zur Green Card.
Als begleitende Ehepartner:in eines Expats, der oder die eine berufliche Chance in den Vereinigten Staaten ergreift, stehen Sie vor der aufregenden Herausforderung, Ihre Partner oder Partner in ein neues Land zu begleiten und gleichzeitig Ihre eigene berufliche Laufbahn fortzusetzen.
Als Expat oder begleitendende Ehepartner:innen eines Expats ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für die Arbeit in den USA zu verstehen. Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen spielen eine zentrale Rolle, um Ihren beruflichen Erfolg in Ihrem neuen Lebensumfeld zu gewährleisten.
Der Umzug in die USA als begleitende Ehepartner:innen kann eine Reihe von Fragen aufwerfen, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsmöglichkeiten und die Erlangung einer Arbeitserlaubnis. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Optionen für Begleitende Ehepartner beleuchten, insbesondere abgeleitete Arbeitsvisa und das Employment Authorization Document (EAD).
Wenn es um die Möglichkeit geht, mit einem Familienmitglied in die USA zu ziehen, spielt die Verfügbarkeit abgeleiteter Visa eine entscheidende Rolle. Insbesondere für Ehepartner:innen von Visuminhabenden eröffnen abgeleitete Visa die Tür zu beruflichen und persönlichen Möglichkeiten in den Vereinigten Staaten.
Damit Antragstellende diese Option nutzen können, müssen sie unabhängig von der Visumkategorie nachweisen, dass sie rechtmäßig mit dem Hauptantragstellenden verheiratet sind und dass ihre Ehepartnerin oder Ehepartner ein Arbeitsvisum besitzt. Darüber hinaus müssen sie die Anforderungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis gemäß den US-Einwanderungsgesetzen erfüllen. Weitere Dokumente und Nachweise können erforderlich sein, wie zum Beispiel eine Kopie der Heiratsurkunde und eine Kopie des Visums des Hauptantragstellenden.
Das L-Visum wird oft als internes Versetzungsvisum innerhalb eines Unternehmens beantragt und dient typischerweise dazu, Mitarbeitende innerhalb der Unternehmensgruppe zu entsenden. Es kann jedoch auch für längere Projekt- und Montageeinsätze am Standort in den USA oder bei US-Kund:innen verwendet werden.
Begleitende Ehepartner:innen haben dann die Möglichkeit einen abgeleiteten Status und damit ein L-2 Visum zu beantragen, um gemeinsam mit ihren Partner:innen in die USA zu ziehen. Die miteinreisenden Ehepartner:innen erhalten an der Grenze vom US-Beamten einen Zusatzvermerk (S für Spouse) in ihrem digitalen I-94 und können damit unabhängig von ihrem Ehepartner einer Arbeit in den USA nachgehen oder sie beantragen mit diesem Visum eine Allgemeine Arbeitserlaubnis (Employment Authorization Document, EAD) bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS).
E-Visa werden an Personen aus Ländern vergeben, die ein Handelsabkommen mit den USA haben. Ehepartner:innen von Inhabenden eines E-1 (für Händler) oder E-2 (für Investoren) Visums können ebenfalls eine Arbeitsgenehmigung erhalten: Durch einen Visumantrag im US-Konsulat können sie einen abgeleiteten Status erhalten, der ihnen für die Einreise und Aufenthaltsgenehmigung ein E-Visum mit einem Zusatzvermerk zur Arbeitserlaubnis von den Grenzschutzbeamt:innen ermöglicht.
Kinder von E- oder L-Visa Inhaber:innen haben das Recht, Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Universitäten zu besuchen, dürfen jedoch keiner bezahlten Arbeit nachgehen. Sobald sie die Volljährigkeitsgrenze von 21 Jahren erreichen, müssen sie entweder ihren Nichteinwanderungsstatus ändern oder das Land verlassen.
Für begleitende Ehepartner:innen von Inhaber:innen eines H-1B Visums bietet das H-4 Visum eine Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis in den USA zu erhalten. Das H-1B Visum ist für hochqualifizierte Fachkräfte reserviert, die von US-Arbeitgebern eingestellt werden. Ehepartner:innen, die mit einem H-1B-Inhabenden in die USA einreisen, können unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Die Arbeitserlaubnis für H-4-Ehepartner:innen bietet ihnen die Möglichkeit, in den USA zu arbeiten, um ihre beruflichen Ambitionen zu verfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Berechtigung zur Arbeit auf dem H-4 Visum davon abhängt, dass der H-1B-Inhabende noch innerhalb der Statusgültigkeit steht.
Bei der Einreise in die USA entscheiden die US-Beamt:innen an der Grenze über ihren genauen Aufenthaltszeitraum. Auch wenn ihr Visum oder Aufenthaltsstatus länger gültig ist, kann es unter Umständen vorkommen, dass die Grenzbeamt:innen hier einen anderen Zeitpunkt für ihre Ausreise eintragen.
Da nur noch in seltenen Fällen Stempel in den Reisepass gemacht werden, sollten Reisende unbedingt digital ihren I-94 Status prüfen. Reisende mit abgeleitetem Visum, die auch in den USA arbeiten wollen, sollten zudem darauf achten, dass Sie im I-94 den Zusatzvermerkt S stehen haben, also zB L-2S.
Sollten Ausreisedaten oder auch der Vermerkt nicht korrekt sein, können Sie diesen nachträglich anpassen lassen.
Das Employment Authorization Document (EAD) ist eine Arbeitserlaubnis, die begleitenden Ehepartner:innen unabhängig vom Visumtyp ihres Partners die Möglichkeit bietet, in den USA zu arbeiten. Diese Dokumente werden von der US-Regierung ausgestellt und erlauben es Personen, für einen bestimmten Zeitraum legal in den USA zu arbeiten.
Um eine EAD zu erhalten, müssen Sie einen separaten Antrag einreichen und die entsprechenden Gebühren zahlen. Die Bearbeitungszeit für einen EAD-Antrag kann variieren, daher ist es ratsam, diesen rechtzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn einzureichen.
Diese Arbeitserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und kann anschließend um weitere zwei Jahre verlängert werden, bis hin zur maximalen Aufenthaltsdauer des Hauptantragstellenden.
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines EAD können je nach Visumtyp und individueller Situation variieren. Im Allgemeinen müssen Sie nachweisen, dass Sie rechtmäßig mit dem Hauptantragstellenden verheiratet, dieser ein Arbeitsvisum besitzt sind und Sie sich legal in den USA aufhalten.
Darüber hinaus müssen sie die Anforderungen für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis gemäß den US-Einwanderungsgesetzen erfüllen. Weitere Dokumente und Nachweise können erforderlich sein, wie zum Beispiel eine Kopie der Heiratsurkunde und eine Kopie des Visums des Hauptantragstellenden.
Sie haben Fragen zum Visum für die USA?
Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Der Prozess der Beantragung einer Arbeitserlaubnis als begleitende Ehepartner:in kann komplex sein und erfordert oft ein tiefgreifendes Verständnis der Einwanderungsgesetze der USA. Es ist daher ratsam, sich von qualifiziertem Servicepersonal oder Einwanderungsanwält:innen beraten zu lassen, die Sie durch den Antragsprozess führen und sicherstellen kann, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
Unser Team hilft Ihnen gerne dabei, die für Ihre Situation am besten geeignete Optionen zu identifizieren und sicherzustellen, dass Ihr Antrag korrekt und vollständig ist. Mit einer Fachkenntnis von über 25 Jahren können unsere lizensierten Auswanderungsexpert:innen Ihnen dabei helfen, die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Arbeitsgenehmigung zu maximieren.
Als begleitende Ehepartner:innen eines Expats, der oder die in den USA eine berufliche Gelegenheit wahrnimmt, ist es wichtig, die verschiedenen Optionen für die Arbeitserlaubnis zu verstehen. Abgeleitete Arbeitsvisa oder Arbeitsgenehmigungen (EAD) bieten Möglichkeiten, in den USA zu arbeiten und auch die Karrieren der Partner:innen voranzutreiben. Durch eine sorgfältige Planung, Einhaltung der Vorschriften und gegebenenfalls Beratung durch Einwanderungsanwälte können begleitende Ehepartner:innen ihre Chancen auf eine erfolgreiche Arbeitserlaubnis maximieren und ihren beruflichen Erfolg in den USA sichern.