Journalisten und Medienvertreter, die z. B. als Auslandskorrespondenten arbeiten, benötigen des Öfteren ein Arbeitsvisum für die USA. Für diese Berufsgruppe ist das I Visum die richtige Wahl. Wir haben Ihnen folgend die wichtigsten Informationen zum I Visum zusammengetragen.
Das I Visum ist besser bekannt als Journalistenvisum. Mit dem I Visum „Foreign News Media“ können Journalisten und Medienvertreter für einen begrenzten Zeitraum in den USA arbeiten. Dazu zählen Reporter, Filmcrews oder aber Redakteure von Radio- bzw. Fernsehsendern oder Zeitungsverlagen, die in den Vereinigten Staaten journalistisch tätig werden. Aber auch Freelancer können mit dem I Visum für einen konkreten Auftrag mit einer Medienorganisation in den USA arbeiten, dessen Hauptbüro außerhalb der USA liegt.
Entscheidend ist, dass die Journalistentätigkeit der Verbreitung von Nachrichten vorwiegend außerhalb der USA dient. Darunter fällt u. a. die Berichterstattung von aktuellen Themen, Sportereignissen oder die Erstellung von Dokumentationen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten im Bereich des „Entertainments“, wie beispielsweise Werbeaufnahmen oder Reality Shows.
Das I Visum ist für im Medienbereich tätige Personen geeignet, die bei einem ausländischen Medienunternehmen beschäftigt sind. Darunter fallen Vertreter von Presse und Rundfunk, wie Journalisten, Reporter, Redakteure, Kameraleute oder Film-Crews die beruflich und in ihrer Funktion für die ausländische Medienorganisation in die USA reisen.
Der Visumantrag für die I Kategorie kann in einem US Konsulat in Berlin, Frankfurt am Main oder München gestellt werden bzw. im US Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller aktuell seinen Lebensmittelpunkt hat.
Es empfiehlt sich, bei der Beantragung eines I Visums genügend Zeit einzuplanen. Im Idealfall haben Sie mindestens 4 bis 6 Wochen Luft bis zur geplanten Einreise in die USA. Füllen Sie das digitale Antragsformular DS 160 sorgfältig aus und überprüfen Sie mittels Online Profil, wann Interviewtermine im jeweiligen Konsulat frei sind. Manchmal wird kurzfristig ein Termin frei oder der nächste ist erst in vier Wochen verfügbar. Im Sommer beispielsweise (Hauptreisezeit) sind die Wartezeiten auf einen Interviewtermin erfahrungsgemäß länger als beispielsweise im Herbst.
Es gibt eine Reihe von Unterlagen, die für eine Bearbeitung des I Antrags beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden müssen.
Zum Interviewtermin sollten folgende Antragsdokumente mitgebracht werden:
Darüber hinaus sollten Unterlagen zum Arbeitsverhältnis, finanziellen Mitteln (bei freien Mitarbeitern) und sonstige Belege über die Rückkehrintention (z. B. ein ungekündigter Mietvertrag) vorgelegt werden.
Zunächst werden die persönlichen Daten des Antragstellers abgefragt. Bei dem Antrag auf ein I Visum muss dieser Qualifikationen und Erfahrungen im Medienbereich nachweisen z. B. in Form eines Presseausweises. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass der Antragsteller weiterhin von seinem ausländischen Arbeitgeber (z. B. in Deutschland) bezahlt wird. Das US Konsulat geht außerdem der Frage nach der Einreiseintention nach. Dabei ist es wichtig, dass das in den USA gesammelte Material, z. B. in Form eines Artikels oder eines Dokumentarfilms, zum Großteil außerhalb der USA veröffentlicht wird und im Wesentlichen der Verbreitung von Nachrichten bzw. der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse dient.
Nachvollziehbarerweise sind für ein Arbeitsvisum auch Nachweise über das Arbeitsverhältnis von hoher Bedeutung. Antragsteller, die bei einer Medienorganisation angestellt sind, sollten einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können, während freie Mitarbeiter einen gültigen Auftrag bzw. Vertrag mit einer Medienorganisation sowie ausreichend finanzielle Mittel belegen müssen.
Steht beim I Visum zwar die Rückkehrintention nicht ganz so stark im Fokus wie beispielsweise bei einem Besuchervisum, kann der Konsularbeamte dennoch Fragen zu den festen Bindungen ans Heimatland stellen – oder Nachweise dazu einsehen wollen. Geprüft wird beispielsweise, ob der Antragsteller beabsichtigt, in die USA einzuwandern oder dauerhaft für eine amerikanische Medienorganisation tätig zu werden. In diesem Zusammenhang muss z. B. ein fester Wohnsitz außerhalb der USA nachgewiesen werden. Sollte das US Konsulat diesbezüglich Zweifel haben, kann der Antrag möglicherweise abgelehnt werden.
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Die Bearbeitungszeit für das I Visum variiert je nach Verfügbarkeit der Visa Interviewtermine. Wenn Sie Glück haben, bekommen Sie einen zeitnahen Termin im US Konsulat innerhalb weniger Tage. Je nach Jahreszeit und Ort des Konsulates müssen Sie im Zweifel jedoch auch einmal mehrere Wochen auf Ihr Visa Interview warten.
Weitere Verzögerungen kann es geben, wenn Sie die für den Visumantrag notwendigen Unterlagen nicht vollständig vorbereitet haben. Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird das I Visum meist innerhalb weniger Tage bearbeitet. Am Tag des Termins lassen Sie Ihren Reisepass im Konsulat und bekommen diesen anschließend innerhalb von rund einer Woche mit dem eingeklebten I Visum darin per Post zugestellt.
In seltenen Fällen kann es zu einem sogenannten „Administrative Processing“ (= Security Check), einer zusätzlichen Überprüfung der Dokumente, kommen, was den Visaantragsprozess um mehrere Monate hinauszögern kann.
Die Visa Gebühr für ein I Visum kostet $ 185 (Stand 2023) pro Antragsteller. Natürlich müssen Sie noch die Kosten für neue Passbilder und gegebenenfalls Antragsgebühren für einen neuen Pass berechnen. Eventuell kommen noch Reisekosten für das Visa Interview hinzu, wenn Sie weder in Berlin, Frankfurt am Main oder München leben bzw. sich in der Nähe Ihres aktuellen Lebensmittelpunktes kein US Konsulat befindet. Je nach Staatsangehörigkeit kann zusätzlich noch die sogenannte Reciprocity Fee anfallen.
Der Antragsteller erfährt in der Regel am Tag des Interviewtermins im Konsulat von dem US Beamten direkt, ob das I Visum erteilt oder abgelehnt wird.
Sie haben Fragen zum Visum für die USA?
Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Im Normalfall werden I Visa bis zu 5 Jahre erteilt. Je nach Projekt werden I Visa mitunter auf 1 Jahr limitiert.
Der Vorteil ist, dass bei häufigeren Einreisen in die USA nicht jedes Mal ein neues I Visum beantragt werden muss. Das heißt, bestehende I Visa im Reisepass können beispielsweise von Freelancern auch für weitere journalistische Einsätze in den USA genutzt werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Es empfiehlt sich dann bei jeder Einreise ein aktuelles Begleitschreiben des Arbeitgebers / Auftraggebers bei sich zu führen.
Aber aufgepasst: Die Dauer des Aufenthalts für ausländische Journalisten und Medienschaffende legt der Beamte der CBP bei der Einreise fest. Per Stempel wird entweder ein konkretes Ausreisedatum oder aber "D / S" im Pass vermerkt. "D / S" steht für "Duration of Status", zu Deutsch "Dauer des Status". Der Aufenthaltsstatus ist darüber hinaus im Online-Formular I-94 hinterlegt.
Einer der häufigsten Ausschlusskriterien für die Ausstellung des I Visums ist die Tatsache, dass die Tätigkeiten, die in den USA angestrebt werden, nicht den Zugangsvoraussetzungen für ein I Visum entsprechen. Für Werbeaufnahmen, kommerzielle Projekte oder beispielsweise Reality Shows können keine I Visa beantragt werden. Auch Produktionsassistenten wie Bühnenbildner oder Korrekturleser fallen somit nicht unter die I Kategorie. Diese Personen können sich aber für alternative Visa wie das H1B Visum, das O1 Visum oder P Visum qualifizieren.
Des Weiteren kann es passieren, dass das US Konsulat nicht genügend von der Rückkehrintention überzeugt ist und eine fehlende Bindung zum Heimatland feststellt. Die Konsulate achten genauestens auf eine plausible Darstellung des Einreisezwecks sowie der Aufenthaltsdauer. Je besser und schlüssiger Sie den Visumantrag vorbereiten, desto besser.
Auch ein nicht ausreichend gültiger Reisepass oder mangelhafte Antragsunterlagen können ein Ausschlusskriterium für die Ausstellung des I Visums sein.
Das Konsulat muss seine negative Entscheidung über den Visumantrag übrigens nicht begründen.
Seit März 2017 gibt es hinsichtlich der Staatsangehörigkeit Einschränkungen bei der Beantragung eines I Visums. Staatsbürger aus Iran, Nordkorea oder Syrien können derzeit kein I Visum beantragen. Bei Staatsangehörigen aus Somalia werden Anträge auf ein I Visum bzw. die Einreise mit dem I Visum streng überprüft. Sollte der Antragsteller aus dem Jemen, Libyen oder dem Sudan stammen, kann es aktuell (Stand April 2020) ebenfalls zu Problemen bei der Antragstellung kommen.
Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein I Visum zugelassen. Es sollte dennoch vorher überprüft werden, ob es bei Ihrem Land besondere bzw. aktuelle Vorgaben gibt.
Die zweite Staatsbürgerschaft muss zwingend in Ihrem Antrag für ein I Visum angegeben werden. Sollte der Antragsteller zusätzlich zu der deutschen Staatsangehörigkeit auch noch eine zweite iranische, nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzen, muss der I Visumantrag mit dem deutschen Reisepass gestellt werden.
Sollte der Antragsteller zusätzlich zu der deutschen Staatsangehörigkeit auch noch eine zweite jemenitische, libysche, somalische oder sudanesische Staatsangehörigkeit besitzen, empfiehlt es sich den I Visumantrag mit dem deutschen Reisepass zu stellen, um Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Visum Beantragung zu vermeiden.
Das US Visum im Reisepass ist leider noch keine Garantie dafür, dass der Journalist oder Medienvertreter in den USA die Grenze passieren und somit einreisen darf. Das letzte Wort haben immer die US Grenzbeamten. Die CBP Officer entscheiden darüber, wer in die USA einreisen darf und für wie lange der Aufenthalt genehmigt wird. Einreise- und Rückkehrintention spielen auch an dieser Stelle eine wichtige Rolle. Es besteht folglich trotz vom US Konsulat genehmigten I Visum kein gesetzlicher Anspruch auf eine Einreise in die Vereinigten Staaten.