Ob Work and Travel oder studieren in den USA – das J1 Visum öffnet die Türen zu zahlreichen Austauschprogrammen. Das US Studentenvisum ermöglicht beispielsweise den Besuch einer High School, die Arbeit als Au Pair oder einen Sommerjob in den Vereinigten Staaten und macht damit den Traum von einem Aufenthalt in den USA wahr. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Das J1 Visum berechtigt seine Inhaber an einem Austauschprogramm in den USA teilzunehmen. Darunter fallen z. B. sowohl Praktika, Traineestellen, High School Aufenthalte, aber auch der Job im Hotel in den Sommerferien oder die Arbeit als Au Pair nach dem Abitur. Man braucht also nicht zwingend ein abgeschlossenes Studium oder den Status eines Studenten, da das J1 Visum der Förderung des Austauschs zwischen den Vereinigten Staaten und anderen Nationen auf dem Gebiet der Bildung und Kultur dient. Damit hat es einen breiteren Geltungsbereich als das F1 Visum. Sollten Sie unsicher sein, welches Visum für Ihr Vorhaben das richtige ist, kontaktieren Sie die Experten vom US Visa Service!
Je nach Voraussetzung des Antragstellers unterscheidet man zwischen insgesamt 14 verschiedenen J1 Kategorien.
Grundlage für die Beantragung eines J1 Visum ist die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Kategorie und der gewählten Austauschorganisation (Programmsponsor / J1 Visa Sponsor), die die Austauschprogramme nach US Richtlinien durchführt. Diese können abweichende Anforderungen an die Bewerber haben, wie z. B. ein Motivationsschreiben oder Referenzen. Einige überprüfen die Englischkenntnisse auch vorab während eines Telefoninterviews.
Für das J1 Visum müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllte werden:
Je nach Programm müssen unterschiedliche Alters- und Bildungsanforderungen erfüllt werden:
J1 Programm | Alter (bei Antragstellung des J1) | Bildungsanforderungen / Zielgruppe | Zweck |
Au Pairs | 18 - 26 Jahre | Schulabschluss, abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium | Kinderbetreuung in einer US Familie |
Camp Counselors | 18 - 29 Jahre | es sind keine Bildungsanforderungen festgelegt, gute Englischkenntnisse sind jedoch von Vorteil | Mitarbeit in einem US Feriencamp |
Interns | ab 18 Jahre | Studenten ab dem 3. Fachsemester bis maximal 12 Monate nach Studienabschluss; Ein Praktikumsplatz mit Bezug zum Studium |
Praktikum |
Trainees | ab 20 Jahre | Abgeschlossenes Studium oder abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung |
Berufsbezogenes Training / Praktikum |
College and University Students | ab 17 Jahre | Studenten einer deutschen Hochschule | Auslandsstudium in den USA |
Secondary School Students | Vom 15. bis 18. Lebensjahr | Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Ausreise noch Schüler sein und gute Englischkenntnisse vorweisen können. | Schüleraustausch an einer US High School |
International Visitors | XXX | Vom US Department of State ausgewählte Führungskräfte | Vom US Department of State ausgewählte Schlüsselfiguren, die den Amerikanern ausländische Kulturen näher bringen sollen |
Government Visitors | XXX | Regierungsgäste, die in ihrem Spezialfeld einflussreiche Persönlichkeiten sind | Stärkung der professionellen und persönlichen Beziehungen mit Bundes-, Landes- und lokalen US Einrichtungen |
Physicians | XXX | Mediziner mit genügend Erfahrung und Training für das geplante Programm | Ärzte nehmen an einer Aus- oder Weiterbildung an einer medizinischen Einrichtung in den USA teil |
Professors and Research Scholars | XXX | Professoren und Forschungsstipendiate | Förderung von Ideen und Forschungsprojekten sowie die Verbindung zwischen Forschungseinrichtungen der USA mit anderen Ländern. |
Short Term Scholars | XXX | Professoren, Forschungsstipendiate und Personen mit ähnlicher Ausbildung / Fähigkeiten | Z.B. in Forschungseinrichtungen die speziellen Kenntnisse lehren |
Specialists | XXX | Experten, die über besonderes Wissen verfügen | Wissensaustausch zwischen ausländischen und US Experten |
Summer Work & Travel Program | 18 - 21 Jahre | Studenten einer deutschen Hochschule | Jobben in den USA während der Semesterferien |
Teachers | XXX | Lehrer mit einem dem US Bachelor gleichwertiger Abschluss und einer Anstellung an einer deutschen Schule; 2 Jahre Vollzeit Arbeitserfahrung | Lehrer unterrichten an einer amerikanischen Grund- oder Oberschule |
Für einige Kategorien muss auch eine ausreichende Auslandskrankenversicherung nachgewiesen werden. Folgende Versicherungen sind optional und dienen nur Ihrer eigenen Absicherung:
Wer ein J1 Visum hat, braucht in der Regel keine ESTA Genehmigung. Allerdings ist das Visum und somit der genehmigte Aufenthalt in den USA immer an einen bestimmten Zweck wie z. B. ein Studium oder Praktikum im Falle des J1 gebunden. Sollten Sie stattdessen nur aus touristischen Zwecken in die USA einreisen, wäre das J1 Visum nicht mehr gültig und Sie würden eine ESTA Genehmigung benötigen.
Das J1 Visum kann in Deutschland in den US Konsulaten in Berlin, Frankfurt oder München beantragt werden. Voraussetzung ist das von einem J1 Visa Sponsor (Austauschorganisation) ausgestellte DS 2019 Formular. Vor dem Termin im US Konsulat muss außerdem das elektronische Formular DS 160 vom Antragsteller ausgefüllt und an das entsprechende US Konsulat übermittelt werden.
Vom Zeitpunkt des Antrags bis zum Erhalt des J1 Visums kann es zwischen zehn bis zwölf Wochen dauern. Da für eine Genehmigung jedoch unter anderem auch die Mitarbeit des Gastunternehmens gefordert ist, würden wir empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, um am Ende nicht in Zeitnot zu geraten.
Viele Austauschorganisationen / Visa Sponsors bieten außerdem einen Express Service an, der die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt, allerdings auch mit einem erheblichen Aufpreis verbunden ist. Es lohnt sich also, lieber rechtzeitig mit der Planung zu beginnen.
Für die Beantragung eines J1 Visums ist ein J1 Visa Sponsor unerlässlich. Diese Austauschorganisationen achten darauf, dass die Programme nach den vorgeschriebenen US Richtlinien durchgeführt werden und stellen qualifizierten Antragstellern das für die Beantragung notwendige Formular DS 2019 (Certificate of Eligibility) aus. Dieses enthält sowohl die SEVIS Number als auch die Exchange Number (oder auch Program Number).
Praktikanten benötigen zusätzlich das Formular DS 7002, den Training / Internship Placement Plan. Hier wird die Dauer, Ablauf sowie die Aufgaben während des Praktikums festgehalten.
Sobald das DS 2019 vorliegt, muss das DS 160 Formular online ausgefüllt werden. Erst nach dessen Übermittlung an das zuständige Konsulat kann ein Interviewtermin vereinbart werden.
Die Bestätigungsseite des DS 160 Formulars muss außerdem ausgedruckt und als Nachweis zum Interviewtermin mitgenommen werden.
Neben den persönlichen Daten des Antragstellers sowie Informationen zum Gastunternehmen in den USA, wird vor allem die Einreiseintention abgefragt. Damit soll festgestellt werden, ob der Antragsteller auch ausreichend Bindungen zu seinem Heimatland hat und nicht nach Beendigung des Programms in den USA bleiben möchte.
Sie haben Fragen zum Visum für die USA?
Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Sollte das Interview im Konsulat erfolgreich gewesen sein, werden dem Antragsteller Reisepass mit J1 Visum nach ungefähr drei bis zehn Tagen zugestellt. Es kann jedoch immer zu Verzögerungen aufgrund von Bearbeitungsfehlern etc. kommen. Bei dieser Angabe handelt es sich deshalb lediglich um einen ungefähren Richtwert. Beachten Sie bitte auch, dass auch die Wartezeiten auf den Interviewtermin im US Konsulat je nach Ort und Jahreszeit variieren können.
Die Visumgebühren für das J1 Visum liegen aktuell bei $ 185 (Stand 2023) und müssen online über den Visa Dienstleister CGI Stanley entrichtet werden, wo sich der Antragsteller im Vorfeld registrieren muss. Als Zahlungsmethoden stehen Banküberweisung, Sofortüberweisung oder die Online Zahlung via Debit Card zur Verfügung.
WICHTIG: Die CGI Referenznummer des Transfers sollte unbedingt notiert werden, da sie als Nachweis für die Zahlung der Visagebühr gilt und sowohl für die Terminvereinbarung beim Konsulat als auch beim Interviewtermin selbst in Form der Terminbestätigung vorzulegen ist.
Neben der Visumgebühr ist außerdem die Zahlung der SEVIS Gebühr in Höhe von $ 220 (Stand 2023) fällig. Je nach Grund des Aufenthalts in den USA kann es hier bei den Kosten zu Abweichungen kommen:
Ausnahmen | SEVIS Gebühr |
Von der Regierung geförderte Programme | entfällt |
Summer Work and Travel Programm | $ 35 |
Au Pair Programm | $ 35 |
Camp Counselor Programm / Betreuer(in) in einem US Feriencamp | $ 35 |
Je nach Staatsangehörigkeit kann zusätzlich noch die sogenannte Reciprocity Fee anfallen.
Seit März 2017 gibt es Einschränkungen bei der Beantragung des J1 Visums hinsichtlich der Staatsbürgerschaft. Der J1 Antrag kann aktuell nicht mit einem Reisepass aus Nordkorea oder Syrien gestellt werden. Bei Staatsangehörigen aus Somalia werden Nichteinwanderungsvisumanträge bzw. die Einreise mit diesen streng überprüft. Sollte der Antrag mit einem Reisepass aus Iran, Jemen, Libyen oder Sudan gestellt werden, kann es aktuell (Stand April 2020) ebenfalls zu Problemen kommen.
Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein J1 Visum zugelassen. Es sollte dennoch vorher überprüft werden, ob es bei Ihrem Land besondere Vorgaben oder Restriktionen gibt.
US Präsident Trump hat eine Präsidialproklamation unterzeichnet mit der Folge, dass chinesische Staatsbürger seit dem 1. Juni 2020 weder mit J1 "Research" Visa in die Vereinigten Staaten einreisen, noch neue J1 "Research" Visa beantragen dürfen, die mit dem chinesischen Militär (People's Liberation Army, PLA) in Verbindung stehen bzw. standen durch:
Betroffenen chinesischen J1 Inhabern in den USA kann das US State Department das Visum entziehen.
Sollte zusätzlich neben der deutschen auch noch eine nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit vorhanden sein, muss der Antrag auf das J1 Visum mit dem deutschen Reisepass gestellt werden.
Sollte zusätzlich neben der deutschen auch noch eine iranische, jemenitische, libysche, somalische oder sudanesische Staatsangehörigkeit vorhanden sein, sollte der Antrag auf das J1 Visum mit dem deutschen Reisepass gestellt werden.
Es gibt eine Reihe von Unterlagen, die für eine Bearbeitung des J1 Antrags unerlässlich sind und die deshalb zwingend beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden müssen. Es können jedoch auch noch zusätzliche Nachweise erbracht und vorgelegt werden, um z.B. die Rückkehrintention zu bestärken, die maßgeblich für die Bewilligung des Antrags ist.
Folgende Unterlagen müssen beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden:
Folgende Unterlagen können beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden:
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Der Antragsteller des J1 Visums erfährt in der Regel am Tag des Interviewtermins im Konsulat, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
Auch wenn man alle Voraussetzungen für das J1 Visum erfüllt, kann es dennoch passieren, dass man es nicht bewilligt bekommt. Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist, dass der Antragsteller seine Rückkehrintention nicht glaubhaft vermitteln konnte und der Mitarbeiter im Konsulat deshalb Zweifel hat, dass man in sein Heimatland zurückkehrt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, keine verbindlichen Reisevorbereitungen wie z.B. die Buchung von Hin- und Rückflugticket vorzunehmen, bevor Ihnen das Visum genehmigt wurde.
Die Richtlinien des J1 Visum (cultural exchange visa) untersagen Praktikanten auch die Aufnahme eines Nebenjobs. Sollte dies missachtet werden, kann dies zur sofortigen Ausweisung aus den USA führen. Dies trifft nicht für eine Vergütung des Praktikums selbst zu! Hier können Sie im Kalenderjahr nach dem Praktikum sogar beim amerikanischen Finanzamt eine Steuererklärung einreichen, um eventuell zuviel bezahlte Lohnsteuer zurückerstattet zu bekommen.
Trotz vom US Konsulat genehmigtem Visum gibt es keine Garantie, dass man letztendlich die USA betreten darf. Die Grenzbeamten vor Ort nehmen nicht nur das Zollanmeldeformular entgegen, sondern treffen auch die maßgebliche Entscheidung darüber, wer einreisen darf und wer nicht. Eine große Rolle spielt dabei erneut die Rückkehrintention in das Heimatland.
Generell richtet sich die Gültigkeit des J1 Visums immer nach dem jeweiligen Programm. Das J1 Intern Visum kann beispielsweise bis zu 12 Monate, das J1 Trainee bis zu 18 Monate gültig sein. Mit allen J1 Visa Optionen können die Inhaber jedoch bereits 30 Tage vor dem Praktikums- / Trainingsbeginn in die USA Einreisen und sich nach deren Beendigung für weitere 30 Tage in den USA aufhalten, um beispielsweise in den USA zu reisen (die sogenannte Grace Period).
Je nach Programm kann die Gültigkeit auch nochmal variieren:
J1 Programm |
Maximale Gültigkeit |
Au Pairs |
12 Monate |
Camp Counselors |
4 Monate |
Interns |
12 Monate |
Trainees |
18 Monate |
College and University Students |
4 bis 24 Monate |
Secondary School Students |
5 bis 12 Monate |
International Visitors |
12 Monate |
Government Visitors |
18 Monate |
Physicians |
wird individuell entscheiden |
Professors and Research Scholars |
5 Jahre |
Short Term Scholars |
6 Monate |
Specialists |
12 Monate |
Summer Work & Travel Program |
4 Monate (Mai - Oktober) |
Teachers |
3 Jahre
|
Bei den meisten Kategorien ist eine Verlängerung des J1 Visums möglich bis die maximale Gültigkeit erreicht ist. Spätestens dann muss das Land verlassen werden. Eine erneute Programmteilnahme oder Programmwiederholung ist in den meisten Kategorien erst nach zwei Jahren wieder möglich, da das erlernte Wissen zunächst im Heimatland angewendet werden soll. Ob dies für Sie zutrifft, können Sie bei Ihrem Visa Sponsor oder dem zuständigen US Konsulat erfragen.
Die Zweijahresregel (offiziell: Two Year Home Country Physical Presence Requirement) legt fest, dass Inhaber des J1 Visums nach Beendigung des jeweiligen Austauschprogramms zunächst für zwei Jahre in ihrem Heimatland leben müssen, bevor sie ein H, L oder K Visum oder eine GreenCard beantragen dürfen.
Dies trifft nicht auf alle Antragsteller zu, sondern vor allem auf diejenigen, deren Austauschprogramm mithilfe einer staatlichen Förderung finanziert wurde.
Ehepartner und / oder unverheiratete Kinder unter 21 Jahren des J1 Inhabers erhalten für den gleichen Zeitraum wie der Hauptantragsteller das sogenannte J2 Visum.
Kinder, die in den USA die amerikanische Volljährigkeit erreichen, müssen dann entweder ihren Nichteinwanderungsstatus aktualisieren oder die USA verlassen.