Das L1 Visum ist ein US Arbeitsvisum und ermöglicht den firmeninternen Mitarbeitertransfer international tätiger Unternehmen. Lesen Sie jetzt mehr über die Voraussetzungen und den Beantragungsprozess für das L1Visum!
Bei dem L1 Visum handelt es sich um eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA, das dem firmeninternen Mitarbeitertransfer zwischen dem Standort z. B. in Deutschland und dem US Standort dient. Es kann auch für längere Projekt- oder Montageeinsätze verwendet werden.
Das L1 Visum ist unternehmensgebunden, so dass der offizielle Antragsteller immer das US Unternehmen sein muss. Dieses muss mindestens bereits seit einem Jahr in den USA tätig sein und auch die qualifizierende Verbindung zum ausländischen Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter tätig ist, muss belegt werden. Die Art des Unternehmens spielt jedoch keine Rolle.
Sollte das US Unternehmen weniger als ein Jahr operativ tätig sein, gibt es die Möglichkeit der Beantragung eines L1 New Office Visums, welches allerdings zunächst nur auf ein Jahr bewilligt wird.
Der zu entsendende Mitarbeiter muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr lang für den ausländischen Standort des Unternehmens in einem regulären Arbeitsverhältnis als Manager, leitender Angestellter (Executive) oder Spezialist tätig gewesen sein, um sich für das L1 Visum zu qualifizieren. Auch bei der zu besetzenden Stelle in den USA muss es sich um eine Management/Executive oder Spezialisten Tätigkeit handeln.
Je nach Tätigkeit im US Unternehmen wird hier dann nochmal zwischen dem L1A und L1B Visum differenziert:
L1A |
L1B |
Executives |
Spezialisten |
Manager |
xxx |
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Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Da der Antragsteller für das L1 Visum immer das US Unternehmen sein muss, zu dem der Mitarbeiter entsendet werden soll, muss dieses auch zunächst eine Petition bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS einreichen. Sollte diese bewilligt werden, kann der Arbeitnehmer beim US Konsulat (z. B. in Berlin, München oder Frankfurt) einen Antrag auf ein L1 Visum stellen.
Sie sollten für die Beantragung eines L1 Visums genug Zeit einplanen, da eine Genehmigung mehrere Monate dauern kann. Sie sollten im Schnitt mit drei Monaten Bearbeitungszeit rechnen.
Das reguläre L1 Antragsverfahren kann, je nach zuständigem USCIS Service Center, mehrere Monate dauern. Das USCIS bietet jedoch ein Premium Processing an, mit dem die Bearbeitungszeit auf 15 Tage minimiert wird. Die US Einwanderungsbehörde hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraums Rückfragen zum Antrag zu stellen. Diese beschleunigte Option kostet jedoch zusätzlich $1225.
Folgend finden Sie eine Übersicht der anfallenden Kosten für das L1 Visum:
Art der Gebühr | Höhe (Stand 2023) |
Kommentar |
L1 Visumsgebühr |
$ 205 |
Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt |
I 129 Standard Fee |
$ 460 |
Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt |
Fraud Prevention and Detection Fee | $ 500 | Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt |
I 907 Premium Processing Fee | $ 2805 | Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt und ist optional. Garantiert eine Bearbeitung des Antrags in 15 Kalendertagen |
Ggf. Reciprocity Gebühr | variiert |
Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt; variiert je nach Staatsangehörigkeit. |
Zunächst muss das US Unternehmen eine L1 Petition bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde stellen. Diese enthält:
Sobald die L1 Petition bewilligt wurde, kann der zukünftige US Mitarbeiter einen Antrag auf ein L1 Visum beim nächstgelegenen Konsulat beantragen und muss dort beim Interviewtermin die folgenden Unterlagen vorlegen:
Sollte der Mitarbeiter mit L1 Status von Ehepartner und / oder Kinder in die USA begleitet werden, muss außerdem die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Ehepartner und Kinder erhalten dann ein abgeleitetes L2 Visum. Der Ehepartner kann auf Antrag auch eine eigene Arbeitserlaubnis für die USA erhalten. Diese kann jedoch erst vor Ort in den USA bei der US Einwanderungsbehörde beantragt werden (EAD; Employment Authorization Document).
Lebenspartner können sich leider nicht für das abgeleitete L2 Visum qualifizieren.
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Neben detaillierten Angaben zur geplanten Tätigkeit im US Unternehmen sowie zur Qualifikation, muss der zukünftige US Mitarbeiter im DS 160 Formular vor allem persönliche Fragen beantworten, wie z. B. die Angabe des Familienstands und Wohnorts.
Des Weiteren müssen Angaben zu möglichen Ausschlusskriterien, wie z. B. ansteckende Krankheiten, einwanderungsrechtliche Verstöße oder Straftaten.
Grundsätzlich erfahren Sie bei Ihrem Interviewtermin im US Konsulat direkt, ob Ihnen das L1 Visum bewilligt wird oder nicht. Das Visum wird dann in Ihren Reisepass geklebt, der Ihnen postalisch zugesandt wird.
Das L1 Visum kann bis zu drei Jahre genehmigt werden. L1A Visa für Manager und Executives können dann jedoch in zwei Jahresschritten auf sieben Jahre verlängert werden, während das L1B Visum für Spezialisten nur auf insgesamt maximal 5 Jahre verlängert werden kann.
L1 New Office Visa (für US Unternehmen, die weniger als ein Jahr operativ tätig sind) werden zunächst nur auf ein Jahr für die betreffenden Arbeitnehmer erteilt.
Der Antrag auf ein L1 Visum wird abgelehnt, wenn der betroffene Mitarbeiter bereits Straftaten oder Drogendelikte begangen hat, er in der Vergangenheit gegen das US Einwanderungsrecht verstoßen oder eine ansteckende Krankheit hat.
Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit gibt es bei der Beantragung des L1 Visums seit März 2017 Einschränkungen. Der L1 Antrag kann aktuell nicht mit einem Reisepass aus Iran, Nordkorea oder Syrien gestellt werden. Bei Staatsangehörigen aus Somalia werden Nichteinwanderungsvisumanträge bzw. die Einreise mit diesen streng überprüft. Sollte der Antragsteller aus dem Jemen, Libyen oder dem Sudan stammen, kann es aktuell (Stand April 2020) ebenfalls zu Problemen bei der Antragstellung kommen.
Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein L1 Visum zugelassen. Es sollte dennoch vorher überprüft werden, ob es bei Ihrem Land besondere Vorgaben oder Restriktionen gibt.
Sollte zusätzlich neben der deutschen auch noch eine iranische, nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit vorhanden sein, muss der Antrag auf das L1 Visum mit dem deutschen Reisepass gestellt werden.
Aufgrund der politischen Situation können Personen aus dem Jemen, Libyen, Somalia oder dem Sudan von einer zusätzlichen deutschen Staatsbürgerschaft profitieren, da es mit letzterer zu weniger Problemen bei der Antragstellung kommt.
Wenn der Antragsteller zusätzlich zu der deutschen Staatsangehörigkeit auch noch eine zweite jemenitische, libysche, somalische oder sudanesische Staatsangehörigkeit (Stand April 2020) besitzt, empfiehlt es sich, den Antrag für das L1 Visum mit dem deutschen Reisepass zu stellen.
Leider ist die Genehmigung für das L1 Visum keine Garantie dafür, dass Sie in die USA einreisen dürfen. Die Grenzbeamten an den US Flughäfen entscheiden, ob und wie lange Sie in den Vereinigten Staaten bleiben dürfen.
Da die regulären L1 Visumanträge extrem zeitintensiv sind, hat die US Regierung mit dem L1 Blanket Programm eine Möglichkeit für große internationale Unternehmen geschaffen, einen schnelleren Mitarbeitertransfer umzusetzen.
Um sich für das L1 Blanket Programm zu qualifizieren, muss das Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Vorteil des L1 Blanket Verfahrens ist, dass das Unternehmen keine L1 Petition beim USCIS stellen muss, sondern der Mitarbeiter das L1 Visum direkt beim Konsulat beantragen kann. Das bedeutet eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis.