Entdecken Sie die Metropolen der USA

L1 Visum

Visum für firmeninternen Mitarbeitertransfer

Das L1 Visum ist ein US Arbeitsvisum und ermöglicht den firmeninternen Mitarbeitertransfer international tätiger Unternehmen. Lesen Sie jetzt mehr über die Voraussetzungen und den Beantragungsprozess für das L1Visum!

Was ist das L1 Visum?

Bei dem L1 Visum handelt es sich um eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die USA, das dem firmeninternen Mitarbeitertransfer zwischen dem Standort z. B. in Deutschland und dem US Standort dient. Es kann auch für längere Projekt- oder Montageeinsätze verwendet werden.

Wer muss das L1 Visum beantragen?

Das L1 Visum ist unternehmensgebunden, so dass der offizielle Antragsteller immer das US Unternehmen sein muss. Dieses muss mindestens bereits seit einem Jahr in den USA tätig sein und auch die qualifizierende Verbindung zum ausländischen Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter tätig ist, muss belegt werden. Die Art des Unternehmens spielt jedoch keine Rolle.

Das L1 Visum ist unternehmensgebunden und setzt voraus, dass der zu entsendende Mitarbeiter in den USA eine Management oder Spezialisten Tätigkeit ausführt.

Sollte das US Unternehmen weniger als ein Jahr operativ tätig sein, gibt es die Möglichkeit der Beantragung eines L1 New Office Visums, welches allerdings zunächst nur auf ein Jahr bewilligt wird.

Der zu entsendende Mitarbeiter muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr lang für den ausländischen Standort des Unternehmens in einem regulären Arbeitsverhältnis als Manager, leitender Angestellter (Executive) oder Spezialist tätig gewesen sein, um sich für das L1 Visum zu qualifizieren. Auch bei der zu besetzenden Stelle in den USA muss es sich um eine Management/Executive oder Spezialisten Tätigkeit handeln.

Je nach Tätigkeit im US Unternehmen wird hier dann nochmal zwischen dem L1A und L1B Visum differenziert:

L1A

L1B

Executives

Spezialisten

Manager

xxx

Sie haben Fragen zum Visum für die USA?


Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:

  • Individuelle Beratung
  • Hilfe bei der Beantragung
  • Faires Preis Leistungsverhältnis

Jetzt kontaktieren

Wo wird das L1 Visum beantragt?

Da der Antragsteller für das L1 Visum immer das US Unternehmen sein muss, zu dem der Mitarbeiter entsendet werden soll, muss dieses auch zunächst eine Petition bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS einreichen. Sollte diese bewilligt werden, kann der Arbeitnehmer beim US Konsulat (z. B. in Berlin, München oder Frankfurt) einen Antrag auf ein L1 Visum stellen.

Wann muss das L1 Visum beantragt werden?

Sie sollten für die Beantragung eines L1 Visums genug Zeit einplanen, da eine Genehmigung mehrere Monate dauern kann. Sie sollten im Schnitt mit drei Monaten Bearbeitungszeit rechnen.

L1 Visum USA Bearbeitungszeit

Für die Benatragung des L1 Visums sollten Sie mindestens drei Monate einplanen, da die Verfügbarkeit der Interviewtwemine im Konsulat variieren kann.

Wie lange dauert die Bearbeitung des L1 Visum Antrags?

Das reguläre L1 Antragsverfahren kann, je nach zuständigem USCIS Service Center, mehrere Monate dauern. Das USCIS bietet jedoch ein Premium Processing an, mit dem die Bearbeitungszeit auf 15 Tage minimiert wird. Die US Einwanderungsbehörde hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraums Rückfragen zum Antrag zu stellen. Diese beschleunigte Option kostet jedoch zusätzlich $1225.

Wie viel kostet das L1 Visum?

Folgend finden Sie eine Übersicht der anfallenden Kosten für das L1 Visum:

Art der Gebühr Höhe
(Stand 2023)
Kommentar
L1 Visumsgebühr

$ 205

Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt
I 129 Standard Fee

$ 460

Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt
Fraud Prevention and Detection Fee $ 500 Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt
I 907 Premium Processing Fee $ 2805 Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt und ist optional. Garantiert eine Bearbeitung des Antrags in 15 Kalendertagen
Ggf. Reciprocity Gebühr variiert

Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt; variiert je nach Staatsangehörigkeit.

Welche Unterlagen sind für den L1 Visum Antrag notwendig?

Zunächst muss das US Unternehmen eine L1 Petition bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde stellen. Diese enthält:

  • das Formular I 129 für grundlegende Informationen zum Arbeitgeber, dem potentiellen Arbeitnehmer sowie der ausgeschriebenen Position
  • das L Classification Supplement für die Definition der Arbeitsbereiche der vergangenen drei Jahre sowie die geplante Tätigkeit im US Unternehmen
  • sowie umfangreiche Unterlagen zum US Unternehmen, dem aktuellen Arbeitgeber, dem Mitarbeiter selbst und der aktuellen sowie zukünftigen Position

Sobald die L1 Petition bewilligt wurde, kann der zukünftige US Mitarbeiter einen Antrag auf ein L1 Visum beim nächstgelegenen Konsulat beantragen und muss dort beim Interviewtermin die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • eine Kopie der bewilligten L1 Petition (I 797, Approval Notice)
  • ein Bestätigungsschreiben des US Unternehmens, dass die Stelle noch zu vergeben ist
  • ausgedruckte Bestätigungsseite des erfolgreich versandten DS 160 Formulars
  • Nachweis über die entrichtete L1 Visumantragsgebühr
  • Reisepass, der für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein muss
  • Passfoto (farbig)

Sollte der Mitarbeiter mit L1 Status von Ehepartner und / oder Kinder in die USA begleitet werden, muss außerdem die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Ehepartner und Kinder erhalten dann ein abgeleitetes L2 Visum. Der Ehepartner kann auf Antrag auch eine eigene Arbeitserlaubnis für die USA erhalten. Diese kann jedoch erst vor Ort in den USA bei der US Einwanderungsbehörde beantragt werden (EAD; Employment Authorization Document).

Lebenspartner können sich leider nicht für das abgeleitete L2 Visum qualifizieren.

Visa Checkliste

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose US Visa Checkliste, die Sie bestens auf Ihren Interviewtermin im Konsulat vorbereitet!

Jetzt Checkliste anfordern

Welche Fragen muss ich beim L1 Visum Antrag beantworten?

Neben detaillierten Angaben zur geplanten Tätigkeit im US Unternehmen sowie zur Qualifikation, muss der zukünftige US Mitarbeiter im DS 160 Formular vor allem persönliche Fragen beantworten, wie z. B. die Angabe des Familienstands und Wohnorts.

Des Weiteren müssen Angaben zu möglichen Ausschlusskriterien, wie z. B. ansteckende Krankheiten, einwanderungsrechtliche Verstöße oder Straftaten.

Wann und wie erfahre ich, ob mein L1 Visum genehmigt wurde?

Grundsätzlich erfahren Sie bei Ihrem Interviewtermin im US Konsulat direkt, ob Ihnen das L1 Visum bewilligt wird oder nicht. Das Visum wird dann in Ihren Reisepass geklebt, der Ihnen postalisch zugesandt wird.

Wie lange ist das L1 Visum gültig?

Das L1 Visum kann bis zu drei Jahre genehmigt werden. L1A Visa für Manager und Executives können dann jedoch in zwei Jahresschritten auf sieben Jahre verlängert werden, während das L1B Visum für Spezialisten nur auf insgesamt maximal 5 Jahre verlängert werden kann.

L1 New Office Visa (für US Unternehmen, die weniger als ein Jahr operativ tätig sind) werden zunächst nur auf ein Jahr für die betreffenden Arbeitnehmer erteilt.

Welche Ausschlusskriterien gibt es beim L1 Visum?

Der Antrag auf ein L1 Visum wird abgelehnt, wenn der betroffene Mitarbeiter bereits Straftaten oder Drogendelikte begangen hat, er in der Vergangenheit gegen das US Einwanderungsrecht verstoßen oder eine ansteckende Krankheit hat.

Welche Staatsangehörigkeiten sind für das L1 Visum zugelassen?

Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit gibt es bei der Beantragung des L1 Visums seit März 2017 Einschränkungen. Der L1 Antrag kann aktuell nicht mit einem Reisepass aus Iran, Nordkorea oder Syrien gestellt werden. Bei Staatsangehörigen aus Somalia werden Nichteinwanderungsvisumanträge bzw. die Einreise mit diesen streng überprüft. Sollte der Antragsteller aus dem Jemen, Libyen oder dem Sudan stammen, kann es aktuell (Stand April 2020) ebenfalls zu Problemen bei der Antragstellung kommen.

Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein L1 Visum zugelassen. Es sollte dennoch vorher überprüft werden, ob es bei Ihrem Land besondere Vorgaben oder Restriktionen gibt.

Hilft mir eine 2. Staatsangehörigkeit beim L1 Visum Antrag?

Sollte zusätzlich neben der deutschen auch noch eine iranische, nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit vorhanden sein, muss der Antrag auf das L1 Visum mit dem deutschen Reisepass gestellt werden.

Aufgrund der politischen Situation können Personen aus dem Jemen, Libyen, Somalia oder dem Sudan von einer zusätzlichen deutschen Staatsbürgerschaft profitieren, da es mit letzterer zu weniger Problemen bei der Antragstellung kommt.

Wenn der Antragsteller zusätzlich zu der deutschen Staatsangehörigkeit auch noch eine zweite jemenitische, libysche, somalische oder sudanesische Staatsangehörigkeit (Stand April 2020) besitzt, empfiehlt es sich, den Antrag für das L1 Visum mit dem deutschen Reisepass zu stellen.

Garantiert mir ein L1 Visum die Einreise in die USA?

Leider ist die Genehmigung für das L1 Visum keine Garantie dafür, dass Sie in die USA einreisen dürfen. Die Grenzbeamten an den US Flughäfen entscheiden, ob und wie lange Sie in den Vereinigten Staaten bleiben dürfen.

Was ist ein L1 Blanket Visum?

Da die regulären L1 Visumanträge extrem zeitintensiv sind, hat die US Regierung mit dem L1 Blanket Programm eine Möglichkeit für große internationale Unternehmen geschaffen, einen schnelleren Mitarbeitertransfer umzusetzen.

L Blanket Visum USA

Unternehmen, die unter anderem bereits einen Standort in den USA haben, können ein L Blanket Visum beantragen, wodurch der Mitarbeitertransfer beschleunigt werden kann.

Um sich für das L1 Blanket Programm zu qualifizieren, muss das Unternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss gewerblich tätig sein und sich um ein Profit-Unternehmen handeln
  • Es muss mindestens einen US Standort haben, der seit mindestens einem Jahr operativ tätig ist
  • Das Unternehmen muss mindestens drei Unternehmenseinheiten weltweit unterhalten, wovon eine in den USA liegen muss
  • Der US Standort muss entweder mindestens 10 L1 Anträge innerhalb der vergangenen 12 Monate gestellt haben, $25 Millionen Umsatz erwirtschaftet haben oder mindestens 1000 US Mitarbeiter beschäftigt

Der Vorteil des L1 Blanket Verfahrens ist, dass das Unternehmen keine L1 Petition beim USCIS stellen muss, sondern der Mitarbeiter das L1 Visum direkt beim Konsulat beantragen kann. Das bedeutet eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis.