Sie brauchen kein F1 oder J1 Studentenvisum für die USA, sondern wollen lieber eine Aus- oder Weiterbildung in den Vereinigten Staaten machen? Dann ist das M1 Visum genau das Richtige für Sie! Wir haben folgend die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Inhaber eines M1 Visums können eine anerkannte, nicht-akademische oder berufsbezogene Bildungseinrichtung wie z.B. eine Flugschule in den USA besuchen. Achtung: Das M1 Visum berechtigt nicht für die Teilnahme an Sprachkursen. Für den Besuch einer Sprachschule müsste ggf. ein F1 Visum beantragt werden.
Personen, die an einer Aus- oder Weiterbildung an einer nicht-akademischen oder berufsbezogenen Bildungseinrichtung teilnehmen wollen, können ein M1 Visum beantragen.
Für das M1 Visum muss der Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Einige Einrichtungen haben noch zusätzliche Anforderungen z. B. an den Gesundheitszustand, bestimmte Charaktereigenschaften, Alter, Sprachkenntnisse oder Vorkenntnisse des Bewerbers.
Das M1 Visum kann nach Ausstellung des I-20 Formulars durch die jeweilige Institution im Rahmen eines Interviewtermins in Deutschland in den US Konsulaten in Berlin, Frankfurt oder München beantragt werden.
Der Antrag auf ein M1 Visum kann maximal 120 Tage vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung gestellt werden.
Voraussetzung für die Beantragung eines M1 Visums ist die Zusage einer SEVIS registrierten Bildungseinrichtung in den USA. Ohne diese Registrierung kann das Certificate of Eligibility (auch I 20 Formular) nicht ausgestellt werden, das für den Antrag auf ein M1 Visum zwingend nötig ist, da es auch beim Interviewtermin im US Konsulat vorgelegt werden muss.
Sobald das I 20 vorliegt muss wie auch z. B. für das J1 Visum das DS 160 Formular online ausgefüllt und an das zuständige Konsulat übermittelt werden. Die Bestätigungsseite muss zusätzlich ausgedruckt und beim Interviewtermin vorgelegt werden.
Darüber hinaus sollte der Antragsteller Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel sowie Belege über seine Rückkehrintentionen vorlegen können.
Neben der Abfrage der persönlichen Daten sowie Einzelheiten über die Bildungseinrichtung, muss für das M1 Visum u. a. auch bewiesen werden, dass man über genügend finanzielle Mittel verfügt, die für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts für Ausbildung und Lebenshaltungskosten ausreichen. Sehr ernst genommen wird auch der Nachweis einer glaubhaften Rückkehrintention ins Heimatland z. B. durch einen festen Wohnsitz. Die US Regierung möchte so vermeiden, dass der Antragsteller nach Beendigung der Ausbildung in die USA einwandern möchte.
Der Antrag für ein M1 Visum kann frühestens 120 Tage vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung gestellt werden und um ganz sicher zu gehen, sollte man diese Zeit auch nutzen. Die Wartezeiten auf einen Interviewtermin beim Konsulat hängen sowohl von der Saison als auch vom jeweiligen Konsulat selbst ab.
Nach einem erfolgreichen Interview wird dem Antragsteller der Reisepass mit M1 Visum im Normalfall nach drei bis zehn Tagen zugestellt.
Die Visumgebühr für das M1 Visum beträgt $ 185 (Stand 2023). Diese kann nach einer erfolgreichen Registrierung über den Dienstleistern CGI Stanley bezahlt werden. Als Zahlungsmethoden stehen Banküberweisung, Sofortüberweisung oder die Online Zahlung via Debit Card zur Verfügung.
WICHTIG: Die CGI Referenznummer des Transfers muss bitte unbedingt ausgedruckt werden, da sie sowohl für die Terminvereinbarung beim Konsulat als auch beim Interviewtermin selbst in Form der Terminbestätigung vorzulegen ist.
Zusätzlich muss die SEVIS Gebühr in Höhe von $ 350 (Stand 2023) entrichtet werden.
ART DER GEBÜHR | HÖHE (Stand 2023) |
ZAHLBAR AUF: | WICHTIG: |
M1 Visagebühr | $ 185 | CGI Stanley | Die CGI Referenznummer muss notiert und beim Interviewtermin vorgelegt werden. |
SEVIS Gebühr | $ 350 | SEVIS | Für das Entrichten der SEVIS Gebühr wird die SEVIS Nummer benötigt, die sich auf dem I 20 befindet. |
Je nach Staatsangehörigkeit kann zusätzlich noch die sogenannte Reciprocity Fee anfallen.
Seit März 2017 gibt es offizielle Einschränkungen bei der Beantragung des M1 Visums hinsichtlich der Staatsbürgerschaft. Staatsbürger aus Nordkorea oder Syrien können kein M1 Visum erhalten. Staatsbürger sowie Doppelstaatsangehörige aus dem Iran, Jemen, Libyen oder Sudan sollten sich vor der Beantragung genauestens über die aktuellen Regularien informieren, da es aktuell einige Einschränkungen gibt (Stand 2020). Bei Staatsangehörigen aus Somalia werden Anträge auf ein M1 Visum bzw. die Einreise mit dem M1 Visum streng überprüft.
Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein M1 Visum zugelassen. Es sollte trotzdem im Vorfeld der Beantragung überprüft werden, ob es bei Ihrem Land besondere Vorschriften zu beachten gibt.
Sollte zusätzlich neben der deutschen auch noch eine nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit vorhanden sein, muss der Antrag auf das M1 Visum mit dem deutschen Reisepass gestellt werden.
Sollte der Antragsteller des M1 Visums neben der deutschen auch noch über einen iranischen, jemenitischen, libyschen, somalischen oder sudanesischen Reisepass verfügen, sollte der Antrag mit dem deutschen Reisepass gestellt werden, um eventuelle Probleme zu vermeiden.
Sie haben Fragen zum Visum für die USA?
Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Steht der Interviewtermin im US Konsulat bevor, sollte vorab noch einmal sichergestellt werden, dass auch alle benötigten Unterlagen vorhanden sind.
Folgende Unterlagen müssen für das M1 Visum beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden:
Folgende Unterlagen können beim Interviewtermin im Konsulat vorgelegt werden:
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In der Regel erfährt der Antragsteller des M1 Visums am Tag des Interviews, ob ihm das Visum genehmigt wird.
Das Konsulat muss seine Entscheidungen grundsätzlich nicht begründen, aber häufig ist der unzureichende Nachweis der Rückkehrintention der Grund für eine Ablehnung des M1 Visums. Auch ein ungültiger Reisepass, die Vermutung der illegalen Arbeitsaufnahme oder eine mangelhafte Antragsdokumentation kann die Ablehnung des Antrags zur Folge haben.
Um im Fall einer Ablehnung keine unnötigen Kosten zu haben empfehlen wir, mit der Buchung von z. B. Hin- und Rückflug zu warten, bis das M1 Visum endgültig vorliegt.
Das M1 Visum ist leider keine Garantie dafür, dass einem die Zoll- und Grenzschutzbehörde in den USA die Einreise gewährt. Die Beamten vor Ort entscheiden letztendlich darüber, wer das Land betreten und wie lange er sich in Amerika aufhalten darf.
Die Gültigkeit des M1 Visums richtet sich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung, kann jedoch nur für maximal 12 Monate ausgestellt werden. Inhaber des M1 Visums können jedoch 30 Tage vor Beginn des Weiterbildungsprogramms in die USA einreisen und nach erfolgreichem Abschluss noch 30 Tage in den Vereinigten Staaten bleiben – bei diesem Zeitraum handelt es sich um die sogenannte Grace Period.
Sollte die Bildungseinrichtung einer Verlängerung der Aus- oder Weiterbildung zustimmen, kann das M1 Visum bis zu insgesamt maximal 12 Monate erteilt bzw. verlängert werden.
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können mit dem M2 Visum für den gleichen Zeitraum wie der Hauptantragsteller eine Aufenthaltserlaubnis für die USA erhalten. Sollten die Kinder in den USA die amerikanische Volljährigkeit erreichen, müssen sie ihren Nichteinwanderungsstatus anpassen oder die Vereinigten Staaten verlassen.
Eine Arbeitsaufnahme ist mit dem M2 Visum nicht möglich.