Verfügen Sie über außergewöhnliche Talente oder gehören Sie zu den führenden Spezialisten in Ihrer Branche? Dann haben Sie womöglich die Möglichkeit, mit dem O1 Visum in den USA zu arbeiten. Doch was sind die Voraussetzungen Für dieses US Arbeitsvisum und wie muss bei der Antragstellung vorgegangen werden? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Mit dem O1 Visum können besonders talentierte, ausländische Personen in den USA arbeiten. Das O1 Visum „Extraordinary Ability“ ist ausschließlich für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in spezifischen Arbeitsbereichen gedacht.
Ausländische Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, also „Extraordinary Abilities“, in bestimmten Bereichen kommen für das O1 Visum infrage. Das O1 Visum ist unternehmensgebunden, so dass der offizielle Antragsteller („Petitioner“) immer das US Unternehmen bzw. die US Agentur sein muss, für die ausländische Person („Beneficiary“). Eine eigenständige Beantragung ohne konkretes Arbeitsplatzangebot in den USA ist also nicht möglich.
„Extraordinary Ability“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Person
Die US Behörden unterscheiden im Übrigen in O1A Visa und O1B Visa.
O1A Visa dürfen Personen beantragen, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verfügen:
O1B Visa dürfen Personen beantragen, die über außergewöhnliche Fähigkeiten in den folgenden Bereichen verfügen bzw. außergewöhnliche Leistungen erbracht haben:
Familienangehörige können ein abgeleitetes Visum beantragen. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren erhalten für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ein O3 Visum. Mit dem O3 Visum kann allerdings nicht in den USA gearbeitet werden und es besteht für den Ehepartner keine Möglichkeit der Beantragung einer allgemeinen Arbeitserlaubnis (EAD, Employment Authorization Document). Kinder und Ehepartner dürfen allerdings Bildungseinrichtungen besuchen. Nicht verheiratete Lebenspartner erhalten im Übrigen kein abgeleitetes O3 Visum.
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Die Beantragung eines O1 Visums erfolgt in drei Schritten:
Zunächst muss das US Unternehmen / Organisation / Agentur eine O1 Petition bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde USCIS stellen.
Beim O Antrag müssen umfangreiche Dokumente zusammengestellt werden, die belegen, dass der Antragsteller über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügt. Sowohl beim Berufsverband als auch anschließend bei der US Einwanderungsbehörde kann die führende Stellung im jeweiligen Arbeitsbereich anhand wichtiger internationaler Preise und Anerkennungen sowie Nominierungen für Preise nachgewiesen werden. Als Nachweise dienen beispielsweise ein Nobelpreis, ein Oscar, ein Emmy, ein Grammy oder eine Olympia Medaille.
Da solche besonderen Prämierungen natürlich nur selten vergeben werden, kann der Nachweis auch über einen Kriterienkatalog erfolgen.
Das O1A Visum betrifft den Bereich Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft und Sport. Es müssen mindestens drei der nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:
Das O1B Visum deckt den Bereich Kunst, Film- und Fernsehindustrie ab. Es müssen mindestens drei der nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:
Unter Umständen sind andere vergleichbare Unterlagen zum Nachweis der außergewöhnlichen Fähig- und Fertigkeiten auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet möglich. Falls diese Nachweise nicht erbracht werden können, qualifiziert sich die ausländische Person nicht für das O1 Visum.
Folgende Unterlagen müssen bei der US Einwanderungsbehörde (USCIS) für den O1 Antrag eingereicht werden:
Sobald die O1 Petition bewilligt wurde, kann der zukünftige US Mitarbeiter einen Antrag auf ein O1 Visum beim nächstgelegenen Konsulat beantragen und muss dort beim Interviewtermin die folgenden Unterlagen vorlegen:
Sollte der Mitarbeiter mit O1 Status von Ehepartner und / oder Kinder in die USA begleitet werden, muss außerdem die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Ehepartner und Kinder erhalten dann ein abgeleitetes O3 Visum.
Lebenspartner können sich leider nicht für das abgeleitete O3 Visum qualifizieren.
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Das O1 Visum kann erst beantragt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. Da die Beantragung so komplex ist, sollten Antragsteller genügend Zeit einplanen. Die komplette O1 Antragstellung dauert in etwa 3 bis 4 Monate.
Neben detaillierten Angaben zur geplanten Tätigkeit im US Unternehmen sowie zur Qualifikation, muss der zukünftige US Mitarbeiter im DS-160 Formular vor allem persönliche Fragen beantworten, wie z. B. die Angabe des Familienstands und Wohnorts.
Des Weiteren müssen Angaben zu möglichen Ausschlusskriterien, wie z. B. ansteckende Krankheiten, einwanderungsrechtliche Verstöße oder Straftaten. Am Tag des Interviewtermins können die Konsularbeamten Fragen zu den außergewöhnlichen Fähigkeiten stellen und zur geplanten Tätigkeit in den USA.
Achtung: Die ausgeschriebene Stelle sollte natürlich auch unbedingt zu den außergewöhnlichen Fähigkeiten des Visumantragstellers passen, da die US Behörden sonst Zweifel an der Richtigkeit des O1 Antrags haben.
Das O1 Visum kostet verhältnismäßig viel, da ganz unterschiedliche Antragsgebühren anfallen.
GEBÜHR |
HÖHE |
ZAHLBAR AUF: |
WICHTIG: |
Advisory Opinion |
$ 250 - 450 |
Beim Berufsverband |
Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt. Variiert je nach Berufsorganisation / Gewerkschaft in den USA. |
I-129 Standard Fee |
$ 460 |
USCIS |
Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt. |
I-907 Premium Processing Fee |
$ 2805 |
USCIS |
Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt und ist optional. Garantiert eine Bearbeitung des Antrags in 15 Kalendertagen. |
O1 Visumsgebühr Konsulat |
$ 205 |
Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt. |
|
Ggf. Reciprocity Fee |
variiert |
im Konsulat |
Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt, variiert je nach Staatsangehörigkeit. |
Der Antrag auf ein O1 Visum ist sehr aufwendig und erfolgt in mehreren Schritten. Jede Antragsschrift nimmt einige Zeit für die Bearbeitung in Anspruch.
Zunächst wird eine Bescheinigung vom zuständigen US Berufsverband benötigt, dass der Arbeitsaufnahme des ausländischen Mitarbeiters im jeweiligen Arbeitsgebiet nichts entgegensteht und die außergewöhnlichen Fertigkeit werden bestätigt. Bis zum Erhalt dieses offiziellen Gutachtens kann es mehrere Wochen dauern, da zunächst umfangreiche Unterlagen zur Person und zum US-Unternehmen zusammengestellt werden müssen. Die meisten Berufsverbände in den USA bieten eine beschleunigte Bearbeitung an von rund 1-2 Wochen
In einem zweiten Schritt entscheidet die US Einwanderungsbehörde, kurz USCIS, über den O1 Antrag. Die Bearbeitungszeit seitens der USCIS beträgt je nach zuständigem Service-Center etwa 3-6 Monate. Das USCIS bietet jedoch ein Premium Processing an, mit dem die Bearbeitungszeit auf 15 Tage minimiert wird. Die US Einwanderungsbehörde hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraums Rückfragen zum Antrag zu stellen. Diese beschleunigte Option kostet zusätzlich $1225.
Am Schluss muss der Antragsteller persönlich im Rahmen eines Visa Interviews in einem der zuständigen US Konsulate vorsprechen, um sein Visum in den Pass eingetragen zu bekommen. Der gesamte Visa Termin kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Das eigentliche Visa Interview mit dem Konsularbeamten dauert hingegen meist nur 5 bis 10 Minuten. Doch schon die Vereinbarung des Visa Termins kann die Bearbeitungszeit verzögern. Je nach Jahreszeit und Ort ändert sich die Verfügbarkeit der Visa Interviewtermine.
Weitere Verzögerungen können sich ergeben, wenn Sie nicht alle Antragsunterlagen vollständig vorbereitet haben. Am Tag des Visa Termins bleibt Ihr Reisepass im Konsulat. In der Regel wird der Pass mit dem Visum innerhalb von rund einer Woche per Post zugestellt.
Der gesamte O1 Beantragungsprozess dauert also in etwa durchschnittlich 3 bis 4 Monate.
Seit März 2017 gelten hinsichtlich der Staatsangehörigkeit Einschränkungen bei der Beantragung des O1 Visums. Sollte der Antragsteller aus dem Iran, Nordkorea oder Syrien stammen, kann kein O1 Visumantrag gestellt werden. Anträge auf ein O1 Visum von Staatsangehörigen aus Somalia bzw. die Einreise mit dem O1 Visum werden streng überprüft. Und sollte der Antragsteller aus dem Jemen, Libyen oder dem Sudan stammen, kann es aktuell (Stand April 2020) ebenfalls zu Problemen bei der Antragstellung kommen.
Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein O1 Visum zugelassen. Es sollte dennoch vor der Antragstellung überprüft werden, ob bei Ihrem Land besondere Restriktionen gelten.
Wer eine iranische, nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzt, muss den Antrag auf das O1 Visum mit einem anderen – z. B. deutschen Reisepass – stellen.
Aufgrund der politischen Situation können Personen aus dem Jemen, Libyen, Somalia oder Sudan von einer zusätzlichen deutschen Staatsbürgerschaft profitieren, da es mit letzterer zu weniger Problemen bei der Antragstellung kommt.
Wenn der Antragsteller zusätzlich zu der deutschen Staatsangehörigkeit auch noch eine zweite jemenitische, libysche, somalische oder sudanesische Staatsangehörigkeit (Stand April 2020) besitzt, empfiehlt es sich, den Antrag für das O1 Visum mit dem deutschen Reisepass zu stellen.
All diejenigen Personen, die den oben genannten Kriterienkatalog nicht erfüllen, sind von der Beantragung eines O1A oder O1B Visums ausgeschlossen.
Der Antrag auf ein O1 Visum im Konsulat wird abgelehnt, wenn der betroffene Antragsteller bereits Straftaten oder Drogendelikte begangen hat, er in der Vergangenheit gegen das US Einwanderungsrecht verstoßen oder eine ansteckende Krankheit hat.
Der Antragsteller des O1 Visums bekommt in der Regel am Tag des Interviewtermins im Konsulat das Feedback, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
Das O1 Visum im Reisepass ist keine Garantie dafür, dass der Visuminhaber in die USA einreisen darf. An der Grenze entscheiden die US Grenzbeamten darüber, ob die Person einreisen darf und für wie lange der Aufenthalt genehmigt wird. Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Einreise in die Vereinigten Staaten.
O1 Visa sind im ersten Antrag bis maximal 3 Jahre gültig. Bei Verlängerungsanträgen verlängert sich die Gültigkeit des O1 Visums immer für ein weiteres Jahr. Übrigens: Verlängerungsanträge in Ein-Jahres-Schritten sind im Prinzip ohne Begrenzung möglich, solange der US Arbeitsplatz bzw. die jeweiligen US Projekte weiter nachweislich bestehen.