Auch Sportler, die z. B. in Amerika an einem Turnier teilnehmen möchten, benötigen ein Arbeitsvisum für die USA - das sogenannte P Visum. Folgend erhalten Sie einen Überblick über die Zielgruppen, Voraussetzungen und den Antragsprozess des P Visums. Für eine individuelle Beratung und kompetente Antragstellung empfehlen wir Ihnen die Experten vom US Visa Service.
Das P Visum richtet sich vor allem an Leistungssportler, Künstler und Entertainer, die in den USA arbeiten wollen. Zu den Personengruppen, die sich für ein P Visum für Amerika qualifizieren, gehören somit sogenannte „Internationally Recognized Athletes“, „Entertainment Groups“ oder „Artists“. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sportler, Künstler oder Entertainer allein oder als Gruppe in den Vereinigten Staaten arbeiten möchte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann übrigens auch begleitendes Fachpersonal ein P Visum für Amerika beantragen.
Während beim O1 Visum die Leistung bzw. die Fähigkeiten des Einzelnen angerechnet werden, zählt beim P Visum auch das Team, also eine Mannschaft oder Gruppe. Genauer gesagt ist das P Visum für Sportler, Künstler und Entertainer gedacht, die in den USA arbeiten möchten. Ein klassischer Job in den USA wäre für P Visuminhaber die Teilnahme an einem Wettbewerb bzw. Wettkampf, ein Auftritt oder eine Ausstellung.
Das P Visum ist unternehmensgebunden, so dass der offizielle Antragsteller („Petitioner“) immer das US Unternehmen/Organisation bzw. die US Agentur sein muss für die ausländische Person bzw. Gruppe („Beneficiary“). Eine eigenständige Beantragung ohne konkretes Arbeitsplatzangebot in den USA ist also nicht möglich.
Innerhalb des P Visums werden noch einmal verschiedene Personengruppen genauer unterschieden.
Kategorie | Zielgruppe | Zweck des USA Aufenthalts |
P1A | Leistungssportler (Individual or Team Athlete) | Teilnahme an einem Wettkampf in den USA. Beispiele hierfür sind Turniere, Tourneen oder Spielzeiten. |
P1B | Entertainer, d. h. Gruppen von Unterhaltungskünstlern (Member of an Entertainment Group) | Z. B. Konzerte, Auftritte oder Aufführungen in den USA |
P2 | Künstler, die im Bereich schöne, bildende oder darstellende Künste arbeiten (Artist or Entertainer - Individual or Group); z. B. Mitglieder von Theatergruppen | Teilnahme an einem Austauschprogramm unter Künstlern, das von den USA und einer ausländischen Institution organisiert wird |
P3 | Kulturell einzigartige Darsteller (Artist or Entertainer - Individual or Group) | Für Künstler oder Entertainer, die in die USA einreisen, um dort entweder einzeln oder in einer Gruppe kulturell einzigartige Leistungen zu erbringen. Wie der Name schon sagt, geht es dabei um die Kultur, also Leistungen, die spezifisch für ein bestimmtes Land, eine Gesellschaftsschicht, eine Religion oder auf eine andere Art und Weise abgrenzbare Gruppe sind. Beispiele hierfür sind Aufführungen, Lehre oder ein Training. |
P4 | Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können für denselben Zeitraum wie der Hauptantragsteller ein P4 Visum beantragen |
Aufenthalt in den USA mit dem Hauptantragsteller sowie Schulbesuch oder Studium in Amerika. |
Fachpersonal, das den P Visuminhaber in die USA begleiten soll, darf auch ein entsprechendes P Visum beantragen.
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Das P Visum wird in drei Schritten beantragt:
Der Antrag auf ein P Visum für die USA kann erst dann gestellt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot / Engagement vorliegt. Da die Beantragung über mehrere Organisationen / US Behörden erfolgt, sollten Antragsteller allerdings genug Zeit einplanen. Die gesamte P Antragstellung umfasst ca. 2 bis 4 Monate.
Wegen der unterschiedlichen Antragsschritte ist die Beantragung eines P Visums sehr langwierig. Jeder Antragsschritt nimmt eine bestimmte Bearbeitungszeit in Anspruch.
Als erstes benötigt der potenzielle P Visuminhaber eine Bescheinigung vom zuständigen US Berufsverband, dass der temporären Arbeitsaufnahme nichts entgegensteht. Bis dieses offizielle Gutachten ausgestellt wird, kann es mehrere Wochen dauern, da zunächst umfangreiche Unterlagen zur Person und zum US-Unternehmen zusammengestellt werden müssen. Die meisten Berufsverbände in den USA bieten eine beschleunigte Bearbeitung an von rund 1-2 Wochen.
In einem zweiten Schritt entscheidet die amerikanische Einwanderungsbehörde, kurz USCIS, über den P Antrag. Die USCIS benötigt, je nach zuständigem Service-Center etwa 3-6 Monate für die Bearbeitung des P Antrags. Das USCIS bietet jedoch ein Premium Processing an, mit dem die Bearbeitungszeit auf 15 Tage minimiert wird. Die US Einwanderungsbehörde hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraums Rückfragen zum Antrag zu stellen. Diese beschleunigte Option kostet jedoch zusätzlich $1225.
Im dritten und letzten Schritt erfolgt das sogenannte Konsularverfahren. Wichtig zu wissen ist, dass jede Person (im Alter von 14-79 Jahren) persönlich in einem zuständigen US Konsulat vorsprechen muss. Dabei kann es sein, dass Ihnen schon die Wartezeit auf einen Interviewtermin einen Strich durch die Rechnung macht. Je nach Jahreszeit und Ort ändert sich die Verfügbarkeit der Visa Interviewtermine. Dadurch kann sich die Bearbeitungszeit des P Antrags verzögern. Der eigentliche Visa Termin kann übrigens mehrere Stunden in Anspruch nehmen, während das eigentliche P Visum Interview mit dem Konsularbeamten im Normalfall nur 5 bis 10 Minuten dauert. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Reisepass am Tag des Visa Termins im Konsulat bleibt. In der Regel wird der Pass mit dem Visum innerhalb von rund einer Woche per Post zugestellt. Der gesamte P Beantragungsprozess dauert also in etwa 2 bis 4 Monate.
Achtung: Sollten Sie nicht alle Antragsunterlagen vollständig vorbereitet haben, können sich dadurch weitere Verzögerungen bei der Bearbeitungszeit ergeben,
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Die P Visum Kosten sind vergleichsweise hoch, da Antragsgebühren an mehrere Behörden gezahlt werden müssen. Folgend finden Sie eine Auflistung der anfallenden Gebühren:
ART DER GEBÜHR |
HÖHE |
ZAHLBAR AUF: |
WICHTIG: |
I-129 Standard Fee |
$ 460 |
USCIS |
Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt. |
P Visumsgebühr |
$ 205 |
Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt. |
|
Ggf. Reciprocity Gebühr |
variiert |
im Konsulat |
Diese Gebühr wird vom Arbeitnehmer bezahlt, variiert je nach Staatsangehörigkeit. |
I-907 Premium Processing Fee |
$ 2805 |
USCIS | Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt und ist optional. Garantiert eine Bearbeitung des Antrags in 15 Kalendertagen. |
Advisory Opinion |
$ 250 - 450 |
Diese Gebühr wird vom Arbeitgeber bezahlt. Variiert je nach Berufsorganisation / Gewerkschaft in den USA. |
Um das (positive) Gutachten vom US Berufsverband (Advisory Opinion, Consultation) zu bekommen, müssen je nach P Kategorie folgende Nachweise eingereicht werden:
P1 (Sportler und Entertainer): Genaue Tätigkeitsbeschreibung, aus der hervorgeht, dass der Sportler / Künstler bzw. die Sportlergruppe / Künstlergruppe international anerkannt ist und die Stelle in den USA diesem Niveau angemessen ist.
P2 (Künstleraustausch): Hier sind Nachweise zum Austauschprogramm zu erbringen.
P3 (Kulturell einzigartige Darsteller): Sowohl die Fähigkeiten müssen kulturell einzigartig sein als auch das Programm, das in den USA aufgeführt wird.
Begleitendes Fachpersonal: Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Betreuung durch das Fachpersonal wesentlich ist und kein Amerikaner den Job übernehmen kann.
Bei der USCIS müssen folgende Unterlagen für eine P Petition eingereicht werden:
Je nach P Kategorie sind darüber hinaus weitere spezielle Unterlagen erforderlich. Diese Dokumente ähneln stark den Nachweisen, die für das Gutachten besorgt werden müssen:
P1A (Leistungssportler): Vertrag mit einer juristischen Person (z. B. Sportclub) und zwei weitere Nachweise wie u. a. über das Mitspielen in einer führenden US Sportliga, am US College oder die Mitgliedschaft in einer Nationalmannschaft
P1B (Entertainment Gruppen): Werdegang der Gruppe und drei weitere Unterlagen, wie u. a. Belege über Auftritte in Produktionen oder für Einrichtungen, Nachweise für internationale Anerkennung oder Nachweise über die wichtigsten kommerziellen Erfolge
P2 (Künstler / Entertainer): Bestätigung des Austauschprogramms in Kopie und Bestätigungsschreiben der bürgenden Gruppe.
P3 (Kulturell einzigartige Darsteller): Bestätigungsschreiben von Fachleuten auf dem Gebiet
Sobald die P Petition bewilligt wurde, kann der zukünftige US Mitarbeiter einen Antrag auf ein P Visum beim nächstgelegenen US Konsulat beantragen und muss dort beim Interviewtermin die folgenden Unterlagen vorlegen:
Sollte der Mitarbeiter mit P Status von Ehepartner und / oder Kinder in die USA begleitet werden, muss außerdem die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Ehepartner und Kinder erhalten dann ein abgeleitetes P Visum.
Lebenspartner können sich leider nicht für das abgeleitete P Visum qualifizieren.
Neben den Fragen zum US Unternehmen bzw. zur US Agentur müssen umfangreiche Fragen zur Person, die das P Visum erhalten soll, beantwortet werden. Einerseits müssen die Qualifikationen des P Antragstellers z. B. durch Auszeichnungen nachgewiesen werden. Andererseits muss die geplante Tätigkeit den Anforderungen an ein P Visum entsprechen. Aussagekräftige Belege sind ein Muss! Die Stelle sollte also unbedingt zu den Kompetenzen des Antragstellers passen, da die US Behörden sonst Zweifel an der Richtigkeit des P Antrags haben.
Wer ein P Visum beantragt, erfährt im Normalfall im US Konsulat am Tag seines Visa Interviews, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht.
P Visa für Amerika sind im Normalfall im ersten Antrag für ein Jahr gültig. Bei Verlängerungsanträgen verlängert sich die Gültigkeit des P Visums für ein weiteres Jahr.
Ausnahme: Das P1 Visum ist für fünf Jahre gültig und kann anschließend um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Als Ausschlusskriterien gelten vor allem mangelnde Kompetenzen des P Antragstellers. Wenn dem P Antrag also keine passenden Nachweise beigefügt werden können, wird es schwer, das Visum zu erhalten. Grundvoraussetzung ist, dass der P Antragsteller internationale Bekanntheit genießt. Außerdem gibt es je nach Art des P Visums weitere Ausschlusskriterien bzw. Zugangsvoraussetzungen.
Gruppen von Unterhaltungskünstlern, die ein P1B Visum beantragen möchten, müssen z. B. nicht nur international bekannt sein und auf langjährige Erfolge zurückblicken können, sondern Dreiviertel der Personen innerhalb der Gruppe müssen außerdem mindestens seit einem Jahr Teil der Gruppe sein.
Ein weiteres Ausschlusskriterium für die Ausstellung des P Visums ist die fehlende Bindung zum Heimatland und damit eine eindeutige Rückkehrintention nach dem Auftritt bzw. der Teilnahme an einem Wettkampf in den USA.
Beim P Visum gibt es hinsichtlich der Staatsbürgerschaft des Antragstellers seit März 2017 Folgendes zu beachten: Der P1 Antrag kann aktuell nicht mit einem Reisepass aus Iran, Nordkorea oder Syrien gestellt werden. Bei Staatsangehörigen aus Somalia werden Anträge auf ein P Visum bzw. die Einreise mit dem P Visum streng überprüft. Sollte der Antragsteller aus dem Jemen, Libyen oder dem Sudan stammen, kann es aktuell (Stand April 2020) ebenfalls zu Problemen bei der Antragstellung kommen.
Staatsbürger aus anderen Ländern (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) sind grundsätzlich für ein P1 Visum zugelassen. Es sollte dennoch vor der Antragstellung überprüft werden, ob es bei Ihrem Land besondere Vorgaben gibt.
Aufgrund einer zweiten Staatsangehörigkeit kann eine Person zwei Pässe von zwei unterschiedlichen Ländern besitzen. Dies kann bei dem P Visum Antrag durchaus hilfreich sein.
Wer eine iranische, nordkoreanische oder syrische Staatsangehörigkeit besitzt, muss den Antrag auf das P1 Visum mit einem anderen – z. B. deutschen Reisepass – stellen.
Auch bei bestimmten „problematischen“ Nationalitäten (z. B. Jemen, Libyen, Somalia oder Sudan) empfiehlt es sich, das P Visum mit dem zweiten Reisepass (z. B. deutscher Pass) zu beantragen. Somit kann der P Antragsteller Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Visum Beantragung umgehen.
Auch wenn das P Visum im Pass klebt, ist das noch lange keine Garantie dafür, dass der Visuminhaber in die USA einreisen darf. Die Erteilung des P Visums ist zwar der erste wichtige Schritt, aber an der Grenze folgt dann schon die nächste „Hürde“. Die Officer der U.S. Customs and Border Protection, also die Grenzbeamten, treffen die finale Entscheidung darüber, wer für wie lange in die Vereinigten Staaten einreisen darf. Hintergrund ist, dass das P Visum leider keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Einreise in die USA beinhaltet.