Sind Sie dabei, ein US-Visum zu beantragen und haben Sorge, dass Ihr Visumantrag im US Konsulat abgelehnt wird? Dass ein US Visum nicht erteilt wird, ist auf ganz unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Lesen Sie nachfolgend, welches die häufigsten Ablehnungsgründe sind und was bei einer US-Visumablehnung zu tun ist.
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Im Ausland sind die Auslandsvertretungen der Vereinigten Staaten von Amerika, d. h. die US Botschaften und US-Generalkonsulate, für die Visumerteilung verantwortlich. Die Entscheidung über die Ausstellung eines US Visums trifft folglich der US-Konsul bzw. die US-Konsularbeamt:innen.
Sollten die US-Beamt:innen zu dem Schluss kommen, dass Sie sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht für ein Visum qualifizieren, wird er Ihren Visumantrag für die USA ablehnen.
Die US-Konsularbeamt:innen können sowohl über die Genehmigung von US-Nichteinwanderungsvisa, wie Studentenvisa, als auch über die Erteilung von US-Einwanderungsvisa, also die GreenCard, entscheiden.
Normalerweise bekommen Sie bei einer Visumablehnung lediglich ein kurzes Schreiben, aus welchem der Ablehnungsgrund hervorgeht. Bei dem Schreiben handelt es sich jedoch weniger um eine ausführliche Stellungnahme von Seiten des US-Konsulats, als vielmehr um ein Dokument, auf welchem der Paragraph angekreuzt ist, unter welchem der Visumantrag abgelehnt wurde.
Visumanträge werden leider immer wieder von den US-Konsularbeamt:innen abgelehnt. Mehr noch: In den letzten Jahren ist die Ablehnungsquote deutlich gestiegen.
Dabei gibt es ganz unterschiedliche Gründe für die Nichterteilung von US-Visa. Wenn einem US-Visumantrag nicht stattgegeben wurde, bedeutet das im Normalfall, dass der oder die Antragstellende eine oder mehrere Voraussetzungen für die beantragte Visumkategorie nicht erfüllt hat.
Darüber hinaus sind weitere Gründe je nach Ausgangslage und Visafall denkbar. Diese müssen im Einzelfall analysiert werden.
Am Beispiel eines Antrags auf ein US-Arbeitsvisum soll verdeutlicht werden, dass die Ablehnungsgründe je nach Kategorie und Antragsteller unterschiedlich gelagert sind:
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Die meisten Fehler bei der Beantragung eines US Visums können vermieden werden. Man muss nur wissen wie.
Einer der häufigsten Gründe für ein abgelehntes US Nichteinwanderungsvisum, insbesondere der B1 / B2 Kategorie, ist die fehlende Rückkehrintention. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er nicht beabsichtigt, in die Vereinigten Staaten einzuwandern. Das heißt, dass die Beweispflicht beim Antragsteller liegt.
Die Visumablehnung erfolgt dann gemäß U.S. Immigration and Nationality Act, kurz INA, Paragraph 214(b). Laut INA wird bei jedem USA Reisenden zunächst eine Einwanderungsintention vermutet.
Ausnahme: Bei Arbeitsvisa wie dem H1B Fachkräftevisum, L1 Visum für firmeninterne Versetzungen oder O1 Visum für talentierte Personen muss kein Nachweis für die Nichteinwanderungsabsicht erbracht werden. Hier gilt der sogenannte "Dual Intent" Grundsatz.
Enge Bindungen (Close Ties) an das jeweilige Heimatland und die so wichtige Rückkehrintention können beispielsweise wie folgt nachgewiesen werden:
Faktor | Mögliche Belege |
Arbeitsplatz / gültiges Beschäftigungsverhältnis | Arbeitsvertrag |
Wohnsitz | Mietvertrag |
Starke finanzielle Bindungen | Investitionen, Haus- oder Geschäftseigentum |
Familiäre oder soziale Bindungen, wie Ehepartner und / oder Kinder im Heimatland, spielen bei dem Nachweis einer Nichteinwanderungsabsicht eine eher untergeordnete Rolle.
Eine Ablehnung kann auch aufgrund fehlender und oder mangelhafter Antragsdokumente bzw. Informationen erfolgen. Das heißt, streng genommen wird der Antrag nicht abgelehnt, sondern der US Konsularbeamte bittet um weitere Belege gemäß U.S. Immigration and Nationality Act, kurz INA, Paragraph 221(g).
Antragsteller werden vom US Konsulat folglich zur Einreichung ergänzender Unterlagen oder Informationen aufgefordert. Solange die fehlenden Dokumente nicht nachgereicht werden, liegt der Visumantrag auf Eis.
Wie Sie das Blatt auch wenden: Beim Visumantrag für die USA empfiehlt sich eine gründliche Vorbereitung. Das A und O ist, dass Sie sich rechtzeitig um Ihr US Visum kümmern, dem Visumantrag sämtliche Nachweise beilegen bzw. weiterführende Dokumente beim Interviewtermin im US Konsulat mitbringen.
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Sie sollten für den gesamten Aufenthaltszeitraum in den USA konkrete Pläne haben und diese auch glaubhaft im US Konsulat darstellen können. Für einen US Konsularbeamten kann es verdächtig wirken, wenn Sie nicht wissen, was Sie in den Vereinigten Staaten tun werden. Sie könnten dadurch unter Umständen als potenzieller US Einwanderer gelten. Reisepläne bzw. ein Reiseablauf können als brauchbarer Nachweis dem US Visa Antrag beigelegt werden. Sie sollten dem US Konsularbeamten im Visa Interview ihren genauen Aufenthaltszweck klar darlegen können. Dieser Punkt spielt insbesondere bei B-1/B-2 Visumanträgen eine große Rolle.
Wichtig ist, dass Sie nachweislich in der Lage sind, Ihre Ausgaben in den USA zu decken. Andernfalls könnten die US Beamten davon ausgehen, dass Sie einer illegalen Arbeit in den USA nachgehen möchten und eine Einwanderungsabsicht vorliegt. Dieser Punkt spielt insbesondere bei B1 / B2 Visumanträgen eine große Rolle.
Geeignete Belege wären:
Welche Folgen abgelehnte US Visa für Antragsteller haben, ergibt sich daraus, wie schwerwiegend der Ablehnungsgrund ist. Hierbei kann grundsätzlich wie folgt unterschieden werden:
Ist der Grund der Visumablehnung lediglich geringfügig, hat der Antragsteller die Möglichkeit fehlende Unterlagen nachzureichen.
Eine Visumablehnung hat in der Regel jedoch zur Folge, dass die visumfreie Einreise mit ESTA nicht mehr genutzt werden kann. Hintergrund ist, dass im ESTA Antrag abgefragt wird, ob ein Visumantrag abgelehnt wurde. Wenn Sie dann mit "ja" antworten, wird faktisch Ihr ESTA Antrag abgelehnt.
Wenn Sie sich nicht für die beantragte Visumkategorie qualifizieren, kann es sein, dass Sie bis zur erneuten Visumantragstellung warten müssen. Falls sich an den Umständen, die zur Ablehnung geführt haben, nichts geändert hat, sind die Aussichten auf Erfolg bei einem zweiten Anlauf eher gering. Mitunter empfiehlt sich daher, 6 Monate oder 1 Jahr verstreichen zu lassen, bevor ein neuer Anlauf gestartet wird. In der Zwischenzeit können Sie nicht zu dem geplanten Zweck (z. B. Montage, Arbeitseinsatz oder Au-Pair) in die USA reisen.
Gegen eine Visumablehnung kann kein rechtlicher Einspruch erhoben werden. Daher stellt sich die Frage, was Sie tun können, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde. Wenn das sprichwörtliche Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, bleiben Ihnen zum Glück noch ein paar Möglichkeiten.
Wenn Ihnen der US Konsularbeamte mitteilt, dass das US Visum im Augenblick nicht ausgestellt werden kann, fragen Sie freundlich nach dem Grund der Ablehnung. Diese Information wird Ihnen enorm weiterhelfen, wenn Sie einen erneuten US Visumantrag stellen möchten.
Bitte beachten Sie aber, dass der US Beamte die Ablehnung nicht zwingend begründen muss.
Wenn Sie einen neuen Visumantrag stellen, muss Ihr Visa Fall von einem anderen Konsularbeamten begutachtet werden. Sie sollten folglich mit einem anderen US Beamten als beim Erstantrag sprechen können.
Selbstverständlich hat der Konsularbeamte Zugriff auf Ihren ersten Visumantrag. Wenn Ihnen ein Antrag im US Konsulat Berlin abgelehnt wurde und sie daraufhin einen neuen Versuch im US Konsulat Frankfurt am Main starten möchten, kann es erneut zu einer Visumablehnung kommen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Zweitantrag nach der ersten Ablehnung ohne Weiteres gebilligt wurde.
Wenn Sie einen GreenCard Antrag bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services, kurz USCIS, gestellt haben, sieht die Sachlage bei einer Ablehnung etwas anders aus: Wenn Ihr Einwanderungsantrag abgelehnt wurde, kann beim Board of Immigration Appeals Einspruch eingelegt werden. Das ist die US Behörde, die Einsprüche bei Einwanderungsangelegenheiten bearbeitet.
Um Ablehnungen zu vermeiden, sollten Visumanträge von vornherein gründlich vorbereitet werden. Wir unterstützen Sie dabei – lassen Sie sich unverbindlich beraten!
Eine sorgfältige Antragsdokumentation und Begründung sind unabdingbare Voraussetzungen für einen erfolgreichen US Visumantrag.
Darüber hinaus gibt es unterschiedlich schwer gelagerte Ablehnungsgründe. Die gute Nachricht ist, dass bei geringfügigen Ablehnungsgründen, die Chancen auf eine Visumerteilung im Zweitversuch relativ gut stehen.
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