Mit einer gültigen ESTA-Genehmigung können Sie bis zu 90 Tage lang die USA für touristische Zwecke, Geschäftsreisen und kurze Bildungsaufenthalte besuchen. Erfahren Sie, welche vielfältigen Möglichkeiten Ihnen offenstehen und welche Regeln Sie dabei beachten müssen.
Die Electronic System for Travel Authorization, besser bekannt als ESTA, ist eine Reisegenehmigung, die es Staatsangehörigen bestimmter Länder ermöglicht, ohne Visum in die USA zu reisen.
Das sogenannte Visa Waiver Program (VWP) wurde entwickelt, um den Reiseprozess für USA-Besucher:innen zu vereinfachen, die aus Ländern kommen, die als sicher und zuverlässig gelten. Doch während ESTA viele Vorteile bietet, gibt es auch klare Grenzen und Vorschriften, die bestimmen, welche Aktivitäten während eines Aufenthalts in den USA erlaubt sind.
Mit einer gültigen ESTA-Genehmigung ist ein Aufenthalt in den USA von bis zu 90 Tagen für touristische Zwecke möglich. Entdecken Sie ikonische Sehenswürdigkeiten wie die Freiheitsstatue in New York, das Weiße Haus in Washington D.C., die Golden Gate Bridge in San Francisco oder das Hollywood-Sign in Los Angeles. Darüber hinaus bietet ESTA Zugang zu kulturellen Höhepunkten, von Museen in New York, Konzerte in Nashville bis zu kulinarischen Streifzügen durch New Orleans – die kulturellen Angebote sind nahezu unbegrenzt. Auch Festivals und saisonale Events wie Thanksgiving oder der Independence Day am 4. Juli bieten einzigartige Einblicke in die amerikanische Lebensweise.
ESTA deckt auch bestimmte beruflich ausgerichtete Reisen ab. Dazu gehören interne Geschäftstreffen, Konferenzen, Messen, Vertragsverhandlungen, Marktrecherchen und die Teilnahme an Kongressen – solange Sie keine Bezahlung aus den USA erhalten.
Sie dürfen weder eine bezahlte Tätigkeit aufnehmen noch als US-Arbeitnehmer auftreten. Zum Beispiel dürfen Sie – vorausgesetzt, es handelt sich um Produkte, die außerhalb der USA hergestellt wurden – auch After-Sales-Services wie Installation oder Wartung durchführen, sofern Sie nicht in den USA entlohnt werden und dies vertraglich geregelt ist.
Ein weiterer Aspekt, der unter ESTA erlaubt ist, sind kurzfristige Bildungsreisen. Während ein langfristiger Studienaufenthalt ein spezielles Visum erfordert, können Reisende mit ESTA an nicht-akademischen Kursen oder Workshops teilnehmen, die in der Regel eine kürzere Dauer haben. Sprachkurse, Kunstworkshops oder auch Kochkurse sind Beispiele für Programme, die unter die erlaubten Aktivitäten fallen. Zudem können Reisende an Konferenzen und Seminaren teilnehmen, die oft eine wertvolle Gelegenheit zur beruflichen oder persönlichen Weiterbildung bieten.
Auch für kurzfristige Bildungszwecke ist ESTA geeignet – beispielsweise für Workshops, Sprachkurse oder Freizeitkurse. Erlaubt sind auch Teilzeitkurse bis ca. 18 Wochenstunden, solange es sich nicht um ein formales Studium mit akademischer Anerkennung handelt und der Aufenthalt insgesamt maximal 90 Tage dauert.
Es ist jedoch ratsam, vor der Einreise in die USA mit der Sprachschule oder der zuständigen Institution abzuklären, wie die Einreise in Ihrem speziellen Fall gehandhabt wird und welche Aufenthaltsdokumente benötigt werden.
Auch im Bereich der medizinischen Versorgung bietet ESTA einige Möglichkeiten. Personen, die eine spezielle Behandlung in den USA benötigen oder einen medizinischen Eingriff planen, können dies unter bestimmten Voraussetzungen tun. Voraussetzung ist, dass die Behandlung bereits vor der Einreise organisiert wurde und der Aufenthalt die 90-Tage-Frist nicht überschreitet. Für viele Menschen, die sich in den USA einer hochspezialisierten Behandlung unterziehen möchten, stellt ESTA eine praktische Lösung dar. Auch für regelmäßige Arztbesuche oder Wellness-Behandlungen, die keine langfristige Betreuung erfordern, ist ESTA eine geeignete Option.
Neben diesen klar definierten Kategorien gibt es auch einige weitere Freizeitaktivitäten, die mit einer ESTA-Genehmigung abgedeckt sind. Dazu gehören persönliche Besuche bei Freund:innen und Familie in den USA, die Teilnahme an privaten Feiern oder an nicht-professionellen Sportveranstaltungen. Viele Menschen nutzen ESTA, um wichtige familiäre Ereignisse wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Jubiläen zu besuchen, die in den USA stattfinden. Auch die Teilnahme an einem Marathonlauf oder einem Amateurgolfturnier ist möglich, solange kein Preisgeld gewonnen wird, da dies als Arbeit angesehen werden könnte.
Trotz der vielen Möglichkeiten, die ESTA bietet, gibt es klare Einschränkungen, die Reisende beachten müssen:
Bezahlte Beschäftigung und Jobs:
Eine der wichtigsten ist das Verbot jeglicher Erwerbstätigkeit in den USA. Arbeiten – sei es als Angestellte, Selbstständige oder Freelancer – ist mit ESTA strikt verboten und kann schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich der sofortigen Ausweisung und einem möglichen dauerhaften Einreiseverbot.
Formale Studien und Vollzeitkurse:
Ebenso wenig erlaubt ESTA einen langfristigen Bildungsaufenthalt oder das Studium an einer amerikanischen Hochschule. Hierfür ist ein spezielles Studierendenvisum erforderlich.
Langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt:
Auch die Verlängerung eines Aufenthalts über die 90 Tage hinaus ist nicht möglich. Wer plant, länger in den USA zu bleiben oder gar dauerhaft dort zu leben, muss ein entsprechendes Visum oder eine Green Card beantragen.
Nicht alle Länder profitieren von den Vorteilen des Visa Waiver Program (VWP), das es Reisenden ermöglicht, mit ESTA ohne Visum in die USA einzureisen. Das VWP umfasst derzeit über 40 Länder, die als sicher und vertrauenswürdig gelten und deren Staatsangehörige in der Regel keine Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA darstellen. Zu den VWP-Ländern gehören unter anderem Deutschland, Frankreich, Japan, Australien und Großbritannien.
Einige Länder sind jedoch vom VWP ausgeschlossen, was bedeutet, dass deren Staatsangehörige für jede Reise in die USA ein Visum beantragen müssen. Dies betrifft insbesondere Länder, die als politisch instabil gelten, eine hohe Kriminalitätsrate aufweisen oder als potenzielles Sicherheitsrisiko für die USA eingestuft werden. Beispiele hierfür sind Länder wie Iran, Irak, Syrien, Jemen, Nordkorea und Sudan. Auch einige andere Länder wie Russland, Indien und China sind vom VWP ausgeschlossen, was primär auf diplomatische und sicherheitspolitische Gründe zurückzuführen ist.
Seit dem 12. Januar 2021 gilt zudem eine besondere Einschränkung für Kuba: Personen, die sich nach diesem Stichtag in Kuba aufgehalten haben, sind nicht mehr berechtigt, ESTA zu nutzen, selbst wenn sie die Staatsangehörigkeit eines VWP-Landes besitzen. Für sie ist stattdessen zwingend ein reguläres US-Visum erforderlich.
Darüber hinaus können auch Personen, die in einem VWP-Land geboren wurden, aber die Staatsangehörigkeit eines ausgeschlossenen Landes besitzen, unter Umständen keinen ESTA-Antrag stellen und müssen ebenfalls ein Visum beantragen. Es ist wichtig, die aktuelle Liste der VWP-Länder und die spezifischen Ausschlusskriterien zu prüfen, bevor eine Reise in die USA geplant wird. Die US-Regierung aktualisiert diese Liste regelmäßig, basierend auf politischen Entwicklungen und Sicherheitsbewertungen, sodass Reisende stets sicherstellen sollten, dass sie die aktuellen Bestimmungen kennen, um ihre Einreise erfolgreich planen zu können.
Die Frage, ob Homeoffice-Tätigkeiten von den USA aus für einen deutschen Arbeitgeber erlaubt sind, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Auch bei Bezahlung aus Deutschland kann steuerrechtliche oder einwanderungsrechtliche Risikopotenzial bestehen. Daher sollten solche Vorhaben im Vorfeld genau geprüft werden – im Zweifel ist ein Arbeitsvisum ratsam.
Es ist ebenfalls wichtig, sich bewusst zu sein, dass jegliche illegale Aktivitäten, wie Drogenhandel oder andere kriminelle Handlungen, nicht nur strafrechtliche Konsequenzen in den USA nach sich ziehen, sondern auch zu einem dauerhaften Verbot der Wiedereinreise führen können. Das US-amerikanische Einwanderungsrecht ist in dieser Hinsicht sehr streng, und Verstöße werden konsequent verfolgt.
Wenn ESTA nicht genutzt werden kann, sei es aufgrund der Dauer des geplanten Aufenthalts, der Art der beabsichtigten Aktivitäten oder aufgrund individueller Umstände, ist es notwendig, ein entsprechendes US-Visum zu beantragen. Ein Visum ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Aufenthalt in den USA länger als 90 Tage dauern soll, eine bezahlte Tätigkeit aufgenommen wird oder eine akademische Ausbildung angestrebt wird. Auch wenn ein Reisender aus einem Land kommt, das nicht Teil des Visa Waiver Program (VWP) ist, muss er ein Visum beantragen.
Es gibt verschiedene Visa-Kategorien, die je nach Zweck der Reise infrage kommen. Das B-1/B-2-Visum ist das gängigste Touristen- und Geschäftsvisum, das für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen oder für Aktivitäten, die über das hinausgehen, was mit ESTA erlaubt ist, erforderlich ist. Das F-1 Visum wird benötigt, wenn eine Person ein Studium an einer amerikanischen Universität oder Hochschule aufnehmen möchte, während das H-1B Visum für Fachkräfte reserviert ist, die in den USA arbeiten wollen. Auch für kulturelle Austauschprogramme, die länger andauern, ist ein spezielles Visum erforderlich, beispielsweise das J-1-Visum.
Ein US-Visum zu beantragen ist ein umfassenderer und zeitintensiverer Prozess als die ESTA-Bewerbung. Er erfordert die Vorlage zahlreicher Dokumente, ein persönliches Interview in der US-Botschaft oder dem Konsulat und die Zahlung einer Visumgebühr. Die Bearbeitungszeit für ein Visum kann mehrere Wochen oder sogar Monate betragen, daher ist eine frühzeitige Planung unerlässlich. Während dieser Prozess aufwändiger ist, bietet er jedoch die notwendige Flexibilität für diejenigen, die in den USA studieren, arbeiten oder langfristig bleiben möchten.
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Bei den Experten vom US Visa Service erhalten Sie:
Insgesamt bietet ESTA eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit in die USA zu reisen, sei es aus touristischen, geschäftlichen oder persönlichen Gründen. Wer sich an die Regeln hält und die Möglichkeiten von ESTA nutzt, kann eine großartige Zeit in den Vereinigten Staaten verbringen. Es ist jedoch unerlässlich, sich vor der Reise umfassend über die erlaubten Aktivitäten zu informieren und sicherzustellen, dass man die Bedingungen von ESTA vollständig erfüllt. Nur so lässt sich eine unbeschwerte und rechtlich einwandfreie Reise in die USA genießen.