Die Einreise in die USA kann aus verschiedensten Gründen abgelehnt werden, dazu gehören Krankheiten, Drogen oder auch Straftaten. Wir beleuchten die häufigsten Gründe.
Nicht jede Person mit einem gültigen Visum oder einer Reisegenehmigung darf automatisch in die USA einreisen. Die Entscheidung liegt stets beim US-Grenzschutz und es gibt zahlreiche rechtliche, sicherheitspolitische und individuelle Gründe, aus denen Reisende abgewiesen oder dauerhaft von der Einreise ausgeschlossen werden können. Wir erklären, wann und warum ein Einreiseverbot verhängt wird, welche Gruppen besonders betroffen sind und wie Sie sich davor schützen können.
Ein Einreiseverbot kann zeitlich befristet (z. B. 3 oder 10 Jahre) oder dauerhaft gelten – je nach Schwere des Falls und Einwanderungsstatus.
Die US-Einwanderungsgesetze sehen eine Vielzahl von Ausschlussgründen vor, die zum sofortigen Einreiseverbot führen können – entweder automatisch oder nach individueller Prüfung durch die Behörden (CBP, USCIS, DOS).Dazu zählen unter anderem:
Verstöße gegen frühere Aufenthaltsbedingungen (z. B. Überziehung der Visagültigkeit)
Falschangaben bei der Einreise oder im Visumantrag
Verdacht auf illegale Arbeitsaufnahme oder „Immigrationsabsicht“ bei temporären Visa
Sicherheitsbedenken (z. B. Vorstrafen, Extremismusverdacht, Gefährdung der öffentlichen Ordnung)
Gesundheitsrisiken oder fehlende Impfungen bei bestimmten Visaarten
Verdacht auf Schleusung, Menschenhandel oder organisierte Kriminalität
Aufenthalt oder Reisen in bestimmte Länder (z. B. Iran, Syrien) in Kombination mit der ESTA-Nutzung
Es reicht bereits die Vermutung der US Behörden, eine Person könnte ein potentielles Sicherheitsrisiko für die USA darstellen, um sie von der Einreise in die USA oder der Vergabe eines Visums auszuschließen. Dazu gehören:
Im Juni 2025 trat unter Präsident Donald Trump ein neues Einreiseverbot für Bürger:innen aus zwölf Ländern in Kraft, darunter Iran, Syrien, Afghanistan, Libyen, Somalia und Nordkorea. Gleichzeitig wurden für weitere sieben Staaten, darunter Venezuela, Belarus und Turkmenistan, verschärfte Visaanforderungen eingeführt. Diese Maßnahme wird offiziell mit Sicherheitsbedenken begründet, steht aber auch in der Kritik, weil sie stark an Trumps früheren „Muslim Ban“ erinnert und ganze Bevölkerungsgruppen kollektiv ausschließt.
Ausnahmen gelten für:
Inhaber:innen einer GreenCard
Doppelstaatsbürger:innen mit anderem Reisepass
bestimmte diplomatische, humanitäre oder sportliche Visa
Personen mit National Interest Waiver
Diese Entwicklungen zeigen: Einreiseverbote sind nicht nur individuell, sondern auch politisch motiviert – und können sich schnell ändern, abhängig von Regierung und globalem Kontext.
Seit einigen Jahren beziehen US-Behörden verstärkt digitale Informationen in ihre Risikobewertung ein. Dabei geht es nicht nur um die technische Sicherheit von Geräten, sondern auch um Inhalte in sozialen Medien. Besonders betroffen sind derzeit F1-Studierende und J1-Austauschreisende, doch auch Reisende mit B‑Visa oder ESTA können auffallen, wenn ihre Onlinepräsenz etwa radikale politische Meinungen, staatskritische Äußerungen oder Reisepläne widerspiegelt, die mit dem beantragten Visa-Zweck nicht vereinbar sind.
Zwar besteht keine rechtliche Pflicht, Passwörter herauszugeben – wer sich weigert, riskiert jedoch die sofortige Zurückweisung, vor allem im Rahmen des Visa Waiver Program. Es empfiehlt sich daher, öffentliche Profile zu überprüfen und sensible Inhalte frühzeitig zu sichern oder zu anonymisieren.
Bei bestimmten Vorstrafen verhängen die US Behörden ein striktes Einreiseverbot und bewilligen auch kein Visum mehr.
Kriminelle Vergehen nehmen die US Behörden nicht auf die leichte Schulter und verhängen deshalb auch in diesen Fällen strikte Einreiseverbote.
Personen, die in Ihrer Vergangenheit moralisch verwerfliche Straftaten wie z. B. schwere Brandstiftung, Mord, schwere Körperverletzung oder Erpressung begangen haben.
WiederholungstäterPersonen, die für zwei oder mehr Straftaten verurteilt wurden, bei denen das Strafmaß insgesamt mindestens fünf Jahre betrug.
DrogendealerPersonen, die illegal Drogen verkauft haben oder andere dabei unterstützt haben.
Prostituierte
Personen, die in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung des Visums als Prostituierte gearbeitet haben oder vorhaben, in den USA als Prostituierte zu arbeiten, können von den US Behörden abgewiesen werden.
Beteiligte am Menschenhandel
Personen, die an jeglicher Form des Menschenhandels beteiligt waren oder vorhaben, erhalten ein Einreiseverbot in die USA.
Geldwäscher
Personen, die in jeglicher Form an Geldwäsche beteiligt waren, bekommen kein US Visum bewilligt.
Das betrifft Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschoben wurden oder einer Abschiebungsanhörung ferngeblieben sind. Doch auch falsche Angaben im Antrag, vorsätzlicher Betrug oder falsche Darstellungen in Bezug auf den gestellten Antrag bei der Einreise führen rigoros zu einem Einreiseverbot.
Wie viele andere Länder auch möchte die USA die eigene Bevölkerung schützen und es gibt deshalb zahlreiche gesundheitliche Aspekte, die sowohl den Erhalt eines Visums als auch die Einreise in die Vereinigten Staaten verbieten.
Grundsätzlich wird niemand ins Land gelassen, der über eine ansteckende Krankheit verfügt, die für die amerikanische Bevölkerung zur Bedrohung werden könnte. Ein Schnupfen gehört nicht dazu, sondern nur bestimmte Erkrankungen, wie z. B. Gonorrhö, Syphilis oder offene Tuberkulose.
Bis 2010 waren HIV Tests noch Teil der medizinischen Untersuchung für ein Einwanderungsvisum. Daran erkrankte Personen wurde das Visum nicht bewilligt. Dies hat sich glücklicherweise geändert.
Geistige Behinderungen führen nicht automatisch auch zu einem Einreiseverbot in die USA. Sobald die geistige oder körperliche Krankheit jedoch eine Gefahr für Eigentum, Sicherheit und Wohlergehen der Amerikaner darstellt, wird das Visum nicht bewilligt. Dazu gehört beispielsweise eine schwere Psychose.
Auch Drogenabhängigkeit ist ein Ausschlussgrund für die Vergabe eines US Visums. Besteht die Vermutung oder kann der Drogenkonsum sogar nachgewiesen, ist die Ablehnung garantiert. Die US Behörden betrachten auch Marihuana als Droge!
Die USA möchten sichergehen, dass die Inhaber eines Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisums die anfallenden Kosten in den Vereinigten Staaten selbständig tragen kann und nicht auf die Hilfe des Staates angewiesen ist. Sollte der Konsularbeamte Zweifel daran haben, wird er das Visum nicht bewilligen. Es ist deshalb immer von Vorteil, ausreichende Nachweise über die finanziellen Mittel zum Interviewtermin mitzubringen!
Sollte im US Konsulat der Verdacht entstehen, der Antragsteller verfüge nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um seinen Aufenthalt in den USA selbständig zu finanzieren, wird das Visum nicht bewilligt und die Einreise in die USA dadurch verhindert.
In bestimmten Fällen kann ein Einreiseverbot in die USA auch wieder durch einen sogenannten Waiver-Antrag aufgehoben werden. Allerdings ist der Konsul nicht rechtlich verpflichtet, so eine Ausnahmegenehmigung stattzugeben. Hier wird dann der individuelle Fall betrachtet und die folgenden Gesichtspunkte erörtert:
Sollte beispielsweise die Straftat bereits 20 Jahre zurückliegen und der Antragsteller ist seitdem auch nicht wieder straffällig geworden, kann es sein, dass das Einreiseverbot aufgehoben wird.
Ihr Antrag auf ein US Visum wurde abgelehnt und Sie sind weder vorbestraft, noch verfügen Sie über eine ansteckende Krankheit oder erfüllen einen anderen der bisher genannten Gründe für ein Einreiseverbot in die USA? Dann kann es durchaus sein, dass Sie die Anforderungen für das gewünschte Visum nicht erfüllen, es Fehler in der Antragstellung gab oder auch nicht genügend Nachweise erbracht wurden, was vor allem für die US Arbeitsvisa eine wichtige Voraussetzung ist. Grundsätzlich muss der konsularische Beamte eine Ablehnung auch nicht begründen.
Wer von einem Einreiseverbot betroffen ist oder befürchtet, abgewiesen zu werden, sollte frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Es gibt in vielen Fällen Möglichkeiten zur Aufhebung (Waiver), Neubeantragung oder zur Ausnahmegenehmigung im nationalen Interesse.
Wichtige Schritte:
Alle früheren Visa- und ESTA-Anträge sorgfältig prüfen
Aufenthaltshistorie dokumentieren
keine Eigeninterpretationen oder „halbwahre Angaben“ machen
Beratung durch einen US-Immigration Attorney oder spezialisierten Visa-Dienst nutzen
Ein Einreiseverbot kann viele Ursachen haben: individuelle Fehler, frühere Verstöße, digitale Spuren oder geopolitische Entwicklungen. Wer regelmäßig in die USA reist – ob geschäftlich, privat oder im Rahmen eines Programms – sollte sich dieser Risiken bewusst sein. Gute Vorbereitung, Transparenz bei der Antragstellung und sachliches Verhalten bei der Einreise sind die beste Vorsorge.
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