Einreiseverbot in die USA

Einreiseverbot in die USA aus gesundheitlichen Gründen

Wie viele andere Länder auch möchte die USA die eigene Bevölkerung schützen und es gibt deshalb zahlreiche gesundheitliche Aspekte, die sowohl den Erhalt eines Visums als auch die Einreise in die Vereinigten Staaten verbieten.

Ansteckende Krankheiten

Grundsätzlich wird niemand ins Land gelassen, der über eine ansteckende Krankheit verfügt, die für die amerikanische Bevölkerung zur Bedrohung werden könnte. Ein Schnupfen gehört nicht dazu, sondern nur bestimmte Erkrankungen, wie z. B. Gonorrhö, Syphilis oder offene Tuberkulose.

Bis 2010 waren HIV Tests noch Teil der medizinischen Untersuchung für ein Einwanderungsvisum. Daran erkrankte Personen wurde das Visum nicht bewilligt. Dies hat sich glücklicherweise geändert.

Geistige oder körperliche Erkrankungen

Geistige Behinderungen führen nicht automatisch auch zu einem Einreiseverbot in die USA. Sobald die geistige oder körperliche Krankheit jedoch eine Gefahr für Eigentum, Sicherheit und Wohlergehen der Amerikaner darstellt, wird das Visum nicht bewilligt. Dazu gehört beispielsweise eine schwere Psychose.

Auch Drogenabhängigkeit ist ein Ausschlussgrund für die Vergabe eines US Visums. Besteht die Vermutung oder kann der Drogenkonsum sogar nachgewiesen, ist die Ablehnung garantiert. Die US Behörden betrachten auch Marihuana als Droge!

Einreiseverbot in die USA aufgrund von Vorstrafen

Kriminelle Vergehen nehmen die US Behörden nicht auf die leichte Schulter und verhängen deshalb auch in diesen Fällen strikte Einreiseverbote.

Einreiseverbot USA Vorstrafen

Bei bestimmten Vorstrafen verhängen die US Behörden ein striktes Einreiseverbot und bewilligen auch kein Visum mehr.

(Schwer-)Verbrecher

Personen, die in Ihrer Vergangenheit moralisch verwerfliche Straftaten wie z. B. schwere Brandstiftung, Mord, schwere Körperverletzung oder Erpressung begangen haben.

Wiederholungstäter

Personen, die für zwei oder mehr Straftaten verurteilt wurden, bei denen das Strafmaß insgesamt mindestens fünf Jahre betrug.

Drogendealer

Personen, die illegal Drogen verkauft haben oder andere dabei unterstützt haben.

Prostituierte

Personen, die in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung des Visums als Prostituierte gearbeitet haben oder vorhaben, in den USA als Prostituierte zu arbeiten, können von den US Behörden abgewiesen werden.

Beteiligte am Menschenhandel

Personen, die an jeglicher Form des Menschenhandels beteiligt waren oder vorhaben, erhalten ein Einreiseverbot in die USA.

Geldwäscher

Personen, die in jeglicher Form an Geldwäsche beteiligt waren, bekommen kein US Visum bewilligt.

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Einreiseverbot in die USA aufgrund von Sicherheitsrisiken

Es reicht bereits die Vermutung der US Behörden, eine Person könnte ein potentielles Sicherheitsrisiko für die USA darstellen, um sie von der Einreise in die USA oder der Vergabe eines Visums auszuschließen. Dazu gehören:

  • Spione / Saboteure
  • Terroristen
  • Mitglieder einer totalitären Partei (z. B. Kommunisten)
  • Beteiligte des Nazi-Regimes

Einreiseverbot in die USA aufgrund fehlender finanzieller Mittel

Die USA möchten sichergehen, dass die Inhaber eines Einwanderungs- oder Nichteinwanderungsvisums die anfallenden Kosten in den Vereinigten Staaten selbständig tragen kann und nicht auf die Hilfe des Staates angewiesen ist. Sollte der Konsularbeamte Zweifel daran haben, wird er das Visum nicht bewilligen. Es ist deshalb immer von Vorteil, ausreichende Nachweise über die finanziellen Mittel zum Interviewtermin mitzubringen!

Einreiseverbot USA finanzielle Mittel

Sollte im US Konsulat der Verdacht entstehen, der Antragsteller verfüge nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um seinen Aufenthalt in den USA selbständig zu finanzieren, wird das Visum nicht bewilligt und die Einreise in die USA dadurch verhindert.

Einreiseverbot in die USA aufgrund von Verstößen gegen das Einwanderungsgesetz

Das betrifft Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschoben wurden oder einer Abschiebungsanhörung ferngeblieben sind. Doch auch falsche Angaben im Antrag, vorsätzlicher Betrug oder falsche Darstellungen in Bezug auf den gestellten Antrag bei der Einreise führen rigoros zu einem Einreiseverbot.

Ausnahmeregelungen

In bestimmten Fällen kann ein Einreiseverbot in die USA auch wieder durch einen sogenannten Waiver-Antrag aufgehoben werden. Allerdings ist der Konsul nicht rechtlich verpflichtet, so eine Ausnahmegenehmigung stattzugeben. Hier wird dann der individuelle Fall betrachtet und die folgenden Gesichtspunkte erörtert:

  • Welches Risiko geht aktuell noch von der Person aus?
  • Wie schwer war der strafrechtliche oder einwanderungsrechtliche Verstoß?
  • Grund der Einreise
  • Wurde ein Antrag auf ein Nichteinwanderungs- oder ein Einwanderungsvisum gestellt?

Sollte beispielsweise die Straftat bereits 20 Jahre zurückliegen und der Antragsteller ist seitdem auch nicht wieder straffällig geworden, kann es sein, dass das Einreiseverbot aufgehoben wird.

Warum wurde mein Antrag auf ein US Visum abgelehnt?

Ihr Antrag auf ein US Visum wurde abgelehnt und Sie sind weder vorbestraft, noch verfügen Sie über eine ansteckende Krankheit oder erfüllen einen anderen der bisher genannten Gründe für ein Einreiseverbot in die USA? Dann kann es durchaus sein, dass Sie die Anforderungen für das gewünschte Visum nicht erfüllen, es Fehler in der Antragstellung gab oder auch nicht genügend Nachweise erbracht wurden, was vor allem für die US Arbeitsvisa eine wichtige Voraussetzung ist. Grundsätzlich muss der konsularische Beamte eine Ablehnung auch nicht begründen.

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